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EU-Kommission will das Reaktionspotenzial der EU bei großen Katastrophen ausbauen

20. 05. 2011
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Zwei Wochen nach den Bombenangriffen in Madrid hat die Europäische Kommission am 25. März 2004 ihr Konzept für den Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten Europas vorgestellt.
Nicht nur terroristische Angriffe, sondern auch die Naturkatastrophen der jüngsten Zeit wie etwa Überschwemmungen und Waldbrände in Europa sowie Erdbeben in Algerien, Iran und Marokko haben gezeigt, dass ein kohärenterer und gezielterer EU-weiter Ansatz für den Katastrophenschutz erforderlich ist. Dabei geht es darum, die Katastrophenschutzkapazitäten Europas, also seine Fähigkeit, sowohl auf Naturkatastrophen als auch auf terroristische Angriffe zu reagieren, zu verbessern.
In einer Mitteilung schlägt die EU-Kommission Maßnahmen auf drei Ebenen vor. Erstens müssen die Mitgliedstaaten die in der ganzen Europäischen Union vorhandenen Fachkenntnisse und Ressourcen sowohl auf personeller als auch auf technischer Ebene, die im Notfall schnell mobilisiert werden können, besser wahrnehmen und effizienter nutzen.
Zweitens sind durch die verstärkte Ausbildung spezialisierter Hilfsmannschaften auf nationaler und EU-Ebene Reaktionskapazitäten aufzubauen. So können vorhandene Ressourcen besser genutzt werden und Spezialistenteams aus der gesamten EU Hand in Hand arbeiten, um als eine europäische Katastrophenschutz-Einsatztruppe die Bürger vor Ort wirksamer zu schützen.
Drittens unterstreicht die Kommission, dass mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um das Reaktionspotential der EU insgesamt zu fördern.
In der angenommenen Mitteilung betont die Europäische Kommission ihre Entschlossenheit, den verstärkten Einsatz und die Straffung des Katastrophenschutz-Verfahrens der EU zu fördern. Sie weist darauf hin, dass das derzeitige System nicht so effizient funktioniert, wie es könnte, und dass mehr getan werden muss, um das Reaktionspotential der Europäischen Union zu verbessern.
.) Informationen über Ressourcen und Fachkenntnisse: Das "Beobachtungs- und Informationszentrum" (MIC), das operationelle Herz des Katastrophenschutz-Verfahrens ist häufig unzureichend informiert über die in der EU zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Ressourcen. Aufgrund der für den Einsatz bei Katastrophen benötigten hoch spezialisierten Ausrüstung ist es weder sinnvoll noch materiell möglich, dass jeder einzelne Mitgliedstaat auf alle denkbaren Fälle vorbereitet ist. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ein ausführliches Inventar aller verfügbaren Ressourcen und Fachkenntnisse vorzulegen, so dass diese im Rahmen eines koordinierteren Ansatzes für die Reaktion im Katastrophenfall allen zur Verfügung stehen.
.) Ausbildung: Für den effizienten Einsatz unter EU-Führung sind Ausbildungsmaßnahmen und Übungen erforderlich. Der Einsatz im Ausland oder die Einbeziehung ausländischer Teams in nationale Notfallpläne sind eine logistische Herausforderung. Es ist wichtig, dass Hilfsmannschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten gewöhnt sind, miteinander zu arbeiten.
.) Finanzierung: Es reicht nicht, zu wissen, was in den verschiedenen Ländern vorhanden ist. Die Hilfsmannschaften und die Ausrüstung müssen schnell dorthin gebracht werden, wo sie gebraucht werden. Es sind mehr Mittel zur Finanzierung der Transportkosten und anderer Kosten erforderlich, die unmittelbar nach dem Eintritt einer Katastrophe entstehen. Solche Mittel sollten für die Reaktion bei Katastrophen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU verfügbar gemacht werden. Der Finanzierungsvorschlag der Kommission würde in ihrem Finanzierungsplan für den Zeitraum nach 2006 berücksichtigt.
Die Europäische Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, sich ihren Vorschlägen anzuschließen. Entsprechend der Reaktion des Parlaments und des Rates könnte die Kommission eine Änderung der Entscheidung des Rates über ein Katastrophenschutz-Verfahren vorschlagen. Mitte Juni 2004 findet die Konferenz "Der Solidaritätsfonds und die unmittelbare Reaktion der EU im Katastrophenfall" statt, die einem Meinungsaustausch zu den von der Kommission aufgegriffenen Fragen dient.

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