Die Europäische Kommission hat am 16. März 2004 eine neue Richtlinie zur Abschlussprüfung von Unternehmen vorgeschlagen, die vor allem gewährleisten soll, dass sich Investoren auf die Richtigkeit der Unternehmensabschlüsse verlassen können.
Die neue Richtlinie soll die jeweilige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor unzulässigem Druck seitens der Manager der zu prüfenden Unternehmen schützen und eine klare Aufgabenverteilung sicher stellen, wenn ein Konzern von verschiedenen Gesellschaften an unterschiedlichen Standorten geprüft wird. Die Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards sowie eine verbesserte staatliche Beaufsichtigung sollen für mehr Transparenz und Qualität sorgen.
Durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Stellen würden sich nach Auffassung der Kommission auch anderweitig neue Perspektiven auftun: So wäre es etwa möglich, dass Rechnungsprüfer auch in anderen Mitgliedsstaaten Gesellschaften leiten, sofern sie entsprechende Kenntnisse des Rechtssystems des jeweiligen Landes nachweisen können.
Der Vorschlag wird nun dem Ministerrat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt. Den vollständigen Text des Vorschlags finden Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/internal_market/auditing/index_en.htm