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EU-Kommission begrüßt Unterstützung des Europäischen Parlaments im Kampf gegen Nachahmung und Piraterie

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 9. März 2004 begrüßt, dass das Europäische Parlament einer Richtlinie über die Durchsetzung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum - beispielsweise Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Geschmacksmuster und Patente - zugestimmt hat.
Die Richtlinie soll alle Mitgliedstaaten verpflichten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gegen Nachahmer und Produktpiraten anzuwenden, und damit EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Rechteinhaber schaffen. Die EU-Kommission hatte die Richtlinie am 30. Jänner 2003 vorgeschlagen, dieser Vorschlag wird jetzt dem Ministerrat zugeleitet. Die Kommission vertraut darauf, dass die enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat dazu führt, dass die Richtlinie schon in erster Lesung, möglicherweise bereits im April 2004, endgültig verabschiedet werden kann. Die Mitgliedstaaten würden dann zwei Jahre Zeit haben, die Richtlinie in nationales Recht zu transformieren.
Die neue Richtlinie stützt sich auf Verfahren, die in wenigstens einem Mitgliedstaat bereits bewährte Rechtspraxis sind. Sie soll zu einer stärkeren EU-weiten Angleichung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Sanktionen und Rechtsmittel führen und den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie aufzeigen (etwa die Veröffentlichung von Gerichtsentscheiden und die Ausarbeitung berufsständischer Verhaltenskodizes). Darüber hinaus sollen in den Mitgliedstaaten Beauftragte für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission ernannt werden.
Der Richtlinienentwurf befasst sich mit der Verletzung von Rechten an geistigem und gewerblichem Eigentum (Immaterialgüterrechten), die den Inhabern aufgrund des Gemeinschaftsrechts und/oder einzelstaatlicher Rechtsvorschriften zukommen. Er sieht ferner Beweisverfahren und Beweissicherungsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen wie Verfügungen und Beschlagnahmen vor.
Die Rechteinhaber sollen die Zerstörung, den Rückruf oder das endgültige "Aus-dem-Verkehr-Ziehen" illegaler Waren sowie eine finanzielle Entschädigung, eine Unterlassungsanordnung und Schadenersatz verlangen können. Es ist ein Auskunftsrecht vorgesehen, mit dem die Richter bestimmte Personen zwingen können sollen, die Namen und Adressen der an der Verbreitung illegaler Waren oder Dienstleistungen beteiligten Personen sowie Einzelheiten über Mengen und Preise dieser Waren oder Dienstleistungen preis zu geben.
Ferner ist darin die Frage geregelt, wer die Gerichte anrufen kann, außerdem die Frage der Urheberschaftsvermutung oder der Eigentümervermutung bei verwandten Schutzrechten sowie die Frage der Rechtskosten. Über allgemeine Verpflichtungen zur Angemessenheit, Fairness und Gleichbehandlung hinaus enthält der Richtlinienentwurf die nötigen Garantien und Beschränkungen zum Schutz sowohl der Beklagten als auch möglicherweise unschuldiger Rechtsverletzer, die unwissentlich an rechtswidrigen Handlungen beteiligt waren.
Der vom Parlament verabschiedete Text soll für eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten sorgen, vom Rechteinhaber über den gewerblichen Nutzer und den Verbraucher bis hin zum Vermittler. Die Europäische Kommission kann laut eigener Aussage diesen Kompromisstext trotz einiger Abweichungen von ihrem ursprünglichen Vorschlag akzeptieren, weil sie die notwendige Ausgewogenheit als generell gewährleistet sieht.
Ein wichtiges Element fehlt jedoch in dem Text, nämlich eine Bestimmung über strafrechtliche Sanktionen, wie sie im Kommissionsvorschlag enthalten war. Die Richtlinie wird offiziell verabschiedet werden, nachdem auch der Ministerrat zugestimmt hat. Es gibt Hinweise darauf, dass dies schon Anfang April 2004 geschehen könnte. Den Mitgliedstaaten steht es frei, "über die Regelungen der Richtlinie hinaus zu gehen", wie es wörtlich heißt.

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