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EU-Kommission begrüßt die neuen Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und Qualität menschlicher Zellen und Gewebe

20. 05. 2011
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Der Ministerrat der Europäischen Union hat am 2. März 2004 eine Richtlinie angenommen, die EU-weit hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards für den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen gewährleisten soll.
Die Richtlinie enthält Qualitätsanforderungen an Spende, Beschaffung und Testung von Geweben und Zellen sowie Standards für Einrichtungen des Gewebesektors und soll EU-weit ein vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleisten. Sie sieht auch Standards für die Herkunftssicherung vor, mit deren Hilfe Gewebe und Zellen vom Spender zum Empfänger und umgekehrt verfolgt werden können sollen. Die Verwendung zu anderen Zwecken - etwa für industrielle Anwendungen, Arzneimittel und Behandlungen - unterliegt anderen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts.
Die Richtlinie legt hohe Anforderungen an die Eignung von Gewebe- und Zellspendern fest und enthält Bestimmungen über die Ausbildung des unmittelbar mit einer Phase des Prozesses befassten Personals. Die technischen Anforderungen werden von einem Regelungsausschuss aktualisiert, wobei man dem im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens für die Blutrichtlinie von 2002 vereinbarten Mechanismus folgen wird. Gegebenenfalls werden die zuständigen wissenschaftlichen Ausschüsse konsultiert werden. Die Richtlinie muss binnen zwei Jahren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht transformiert werden.

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