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EU-Kommission begrüßt Reform des EU-Kontrollsystems für Drogenausgangsstoffe

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 3. März 2004 die Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Überwachung und Kontrolle des EU-Handels mit Chemikalien, die als Drogenausgangsstoffe bekannt sind, begrüßt.
Bei Drogenausgangsstoffen handelt es sich um chemische Stoffe, die einerseits viele legale und berechtigte Verwendungszwecke haben, andererseits aber auch zur Herstellung von illegalen Drogen wie beispielsweise Heroin, Amphetaminen oder "Ecstasy" verwendet werden. Es hat sich laut Auffassung der Kommission gezeigt, dass die effektive Kontrolle und Überwachung dieser Drogenausgangsstoffe eine der wirksamsten Waffen im Kampf gegen den Drogenhandel ist.
Die neue Verordnung sieht eine verschärfte Kontrolle zweier Schlüsselsubstanzen vor, nämlich Kaliumpermanganat und Essigsäureanhydrid, die zur Herstellung von Kokain und Heroin verwendet werden. Außerdem werden die bestehenden Vorschriften über die Zulassung und Registrierung verbessert - es wird verlangt, dass für jede Versendung bestimmter Stoffe eine Erklärung des Kunden vorgelegt werden muss. Diese Maßnahmen gelten für das Inverkehrbringen von Drogenausgangsstoffen innerhalb der Europäischen Union. Für Ein- und Ausfuhr solcher Stoffe gibt es eigene Rechtsvorschriften.
Die Verordnung wurde am 18. Februar 2004 im EU-Amtsblatt L 47, S. 1, (Volltext im Internet unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2004/l_04720040218de.html) veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/enterprise/chemicals/legislation/precursors/index.htm

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