Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2004 eine Mitteilung über die Förderung der Genossenschaften in Europa angenommen. Nur wenige Monate zuvor hatten sich die Mitgliedstaaten über die Annahme einer Verordnung geeinigt, welche die Gründung "Europäischer Genossenschaften" ermöglicht. In der Mitteilung werden Maßnahmen vorgestellt, die eine stärkere Verbreitung der genossenschaftlichen Unternehmensform in ganz Europa fördern sollen. Sie zielen auf eine erhöhte Außenwirkung, die Verbesserung des einzelstaatlichen Genossenschaftsrechts sowie einen verstärkten Beitrag der Genossenschaften zur Gemeinschaftspolitik ab.
Genossenschaften können laut Meinung der Kommission aufgrund ihrer Struktur zur Stärkung der Marktposition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beitragen. Dank dieser Unternehmensform können KMU in den Genuss einiger größenbedingter Vorteile (economies of scale) kommen, etwa in Bezug auf den Marktzugang (einschließlich der Teilnahme an umfangreicheren öffentlichen Ausschreibungen), die Marktposition als Ein- oder Verkäufer, besseres Management sowie Fortbildung und Forschungskapazität. Die EU-Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass den meisten Kleinunternehmern noch nicht bewusst ist, dass die genossenschaftliche Organisationsform ein geeignetes Instrument für gemeinsame Aktivitäten sein kann.
In der Mitteilung wird eine Reihe von Maßnahmen dargelegt, welche die Europäische Kommission mit dem Ziel plant, die Verbreitung von Genossenschaften in Europa zu fördern:
.) Besseres Verständnis für den Genossenschaftssektor durch Maßnahmen zur Förderung der Außenwirkung (Konferenzen, Broschüren, Netzwerke usw.). Besondere Aufmerksamkeit soll den Beitrittsländern gewidmet werden, für deren wirtschaftliche Entwicklung Genossenschaften nach Auffassung der Kommission eine wichtige Rolle spielen können.
.) Verbesserung des einzelstaatlichen Genossenschaftsrechts in Europa, nachdem im Juli 2003 die Ratsverordnung über das Statut der "Europäischen Genossenschaft" (das die Schaffung genossenschaftlicher Instrumente für grenzüberschreitende Tätigkeiten vorsieht) verabschiedet und die Empfehlung des "Internationalen Arbeitsamtes" (ILO) zur weltweiten Förderung der Genossenschaften angenommen wurde. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, für Genossenschaften die gleichen Wettbewerbsbedingungen zu schaffen wie für andere Unternehmensformen.
.) Konsolidierung und Verstärkung des Beitrags der Genossenschaften zur Gemeinschaftspolitik. Abgesehen von den unternehmenspolitischen Zielen leisten Genossenschaften auch einen Beitrag zum Erreichen gemeinschaftspolitischer Ziele auf dem Gebiet der Regionalentwicklung und der Entwicklung des ländlichen Raums, der Entwicklungshilfe, der Verbraucher-, Gesundheits-, Sozial- und Beschäftigungspolitik und insbesondere der sozialen Eingliederung.