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EU-Kommission will Verwendung krebserregender Öle bei der Reifenproduktion beschränken

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 16. Februar 2004 einen Richtlinienvorschlag verabschiedet, mit dem das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter krebserregender Weichmacheröle bei der Reifenproduktion beschränkt werden sollen.
Durch die Festsetzung unbedenklicher Höchstwerte für die Verwendung dieser Substanzen soll der Schutz der Öffentlichkeit verbessert werden. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines Binnenmarktes für Reifen beitragen. Weichmacheröle, die in hoher Konzentration gesundheitsgefährdende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten können, dienen immer noch als Weichmacher bei der Reifenproduktion. Die EU-Kommission schlägt vor, den PAK-Gehalt von derartigen Weichmacherölen auf 10 ppm zu begrenzen.
Der Vorschlag folgt der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses der Kommission und der UN-Konvention über langlebige organische Schadstoffe (POPs). Sowohl die Öl- als auch die Reifenindustrie haben sich damit einverstanden erklärt, die Produktion und die Verwendung von Weichmacherölen mit einem hohen PAK-Anteil während eines mehrjährigen Übergangszeitraums - bis zum 31. Dezember 2008 - auslaufen zu lassen.
Im nächsten Schritt wird die Kommission angemessene Prüfverfahren verabschieden, durch die eindeutig festgestellt werden kann, ob Reifen den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

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