Die Europäische Kommission wird hinkünftig wöchentlich eine Zusammenstellung der ihr seitens der Mitgliedstaaten zugehenden Warnungen über gefährliche Non-food-Konsumerzeugnisse herausgeben. Die erste Ausgabe ist bereits im Internet auf der Kommissions-Website über Verbraucherschutz unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_safe/prod_safe/gpsd/rapex_en.htm#overviews zu finden.
Durchschnittlich treffen bei der Kommission über das EU-weite Schnellinformationssystem für gefährliche Produkte (bekannt unter dem Namen "RAPEX") jede Woche zwei bis vier Produktwarnmeldungen ein. Vielfach geht es dabei um folgende Gefahren: Erstickung, Obstruktion der Atemwege, Stromschlag, Entflammung usw. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich meistens um Spielzeugartikel. An zweiter Stelle der gefährlichen Erzeugnisse stehen Elektrogeräte.
Da die seit dem 15. Jänner 2004 geltende Neufassung der "Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit" Hersteller und Händler verpflichtet, von sich aus die Behörden von gefährlichen Produkten in Kenntnis zu setzen, hat das Schnellwarnsystem RAPEX an Bedeutung gewonnen. Für Lebens- und Futtermittel gibt es auf EU-Ebene ein gesondertes Schnellwarnsystem ("RASFF"). Auch die mit Hilfe dieses System gemeldeten Gefahren werden in einer wöchentlichen Übersicht publik gemacht.
Auch Quartalsstatistiken über die RAPEX-Schnellwarnungen sollen in Zukunft zur Veröffentlichung gelangen.