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EU-Kommission fordert Aufhebung nicht gerechtfertigter Wettbewerbsbeschränkungen bei freiberuflichen Dienstleistungen

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 9. Februar 2004 die Mitgliedstaaten, die Berufsverbände sowie die Regulierungsgremien aufgefordert, Gebührenordnungen und sonstige Beschränkungen des Wettbewerbs - etwa zwischen Rechtsanwälten, Architekten usw. - zu überprüfen oder aufzuheben, sofern sie nicht aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind.
In einem Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die meisten Beschränkungen auf Länderebene angegangen werden müssen, weil sie großteils nationale Geltung haben. Dies steht auch in Einklang mit der dezentralisierten Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln ab 1. Mai 2004. Die Kommission will die Anstrengungen der nationalen Kartellbehörden im Rahmen des europäischen Wettbewerbsnetzes überwachen, aber auch weiter gegen Verstöße vorgehen, wenn dies auf nationaler Ebene nicht möglich ist.
Umfangreiche Untersuchungen der Europäischen Kommission über die Wettbewerbssituation bei Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftstreuhändern, Architekten, Ingenieuren und Apothekern zeigen ihrer Auffassung nach, dass sich Gebührenordnungen, Werbeverbote und sonstige Beschränkungen nachteilig auf die Wirtschaft und insbesondere auf die Verbraucher auswirken.
Da die Beschränkungen hauptsächlich länderspezifisch sind, fordert die Kommission die einzelstaatlichen Regierungen, die Wettbewerbsbehörden und die Berufsverbände auf, solche Beschränkungen zu überprüfen oder aufzuheben, soweit sie nicht hinreichend gerechtfertigt sind.
Dieser Ansatz steht in Einklang mit den neuen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zur Durchführung der in den Art. 81 f. EG-Vertrag niedergelegten Wettbewerbsregeln, die im Mai 2004 in Kraft treten. Demnach sollen EU-Wettbewerbsregeln dezentralisiert durchgesetzt und den nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten eine größere Rolle bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit berufständischer Regeln und Vorschriften zugewiesen werden.
Die EU-Kommission will weiterhin eine Schlüsselfunktion in dem neuen System wahrnehmen, indem sie eine kohärente Anwendung des Wettbewerbsrechts im Rahmen des europäischen Wettbewerbsnetzes sicher stellen und gegebenenfalls umfassende eigene Untersuchungen durchführen möchte.
Die Kommission wird 2005 über die Fortschritte bei der Beseitigung restriktiver und nicht gerechtfertigter Standesregeln berichten. Wo Handlungsbedarf besteht, will sie weiterhin aktiv gegen Beschränkungen vorgehen, die Kontakte mit den Berufsverbänden und Verbraucherorganisationen ausbauen, die nationalen Behörden einbinden und ihr Engagement und ihre beratende Rolle auf die zehn neuen Mitgliedstaaten ausdehnen.

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