Die Europäische Kommission hat am 12. Februar 2004 die Entscheidung des Europäischen Parlaments begrüßt, das in erster Lesung den Richtlinienvorschlag gebilligt hat, mit dem die Vorschriften über die Freizügigkeit von Fachkräften innerhalb der Europäischen Union klarer gefasst und vereinfacht werden sollen.
Durch die vorgeschlagene Richtlinie soll Bürokratie abgebaut werden - sie soll 15 Richtlinien ersetzen, die gegenwärtig für die Anerkennung von Berufsqualifikationen gelten. Der Vorschlag stellt die erste umfassende Aktualisierung des gemeinschaftlichen Systems seit seiner Schaffung vor über vierzig Jahren dar.
Es werden mehrere Änderungen der geltenden Vorschriften vorgeschlagen, darunter eine größere Liberalisierung der Dienstleistungserbringung, ein stärkerer Automatismus bei der Anerkennung von Qualifikationen, eine größere Flexibilität bei der Aktualisierung der Richtlinie sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, damit die Bürger besser über ihre Rechte informiert werden und mehr Hilfe bei ihren Bemühungen um Anerkennung ihrer Qualifikationen erhalten.
Die Kommission hatte den Vorschlag am 25. März 2002 vorgelegt. Der Text wird nun mit den Änderungen des Parlaments im Rahmen des sog. "Mitentscheidungsverfahrens" vom Ministerrat erörtert, der voraussichtlich im Mai 2004 einen gemeinsamen Standpunkt dazu festlegen wird.
Der jetzt vom Parlament verabschiedete Text beinhaltet einige Änderungen am ursprünglichen Vorschlag. Diese Änderungen unterstützen im Allgemeinen die Kernanliegen des ursprünglichen Kommissionsvorschlags, nämlich die Konsolidierung und Vereinfachung des Anerkennungssystems. Das Ergebnis soll eine schnellere Bearbeitung der Anerkennungsanträge sein, was wiederum die Möglichkeiten der Berufsangehörigen erleichtern sollte, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten.
Dadurch könnten etwa Psychologen, Immobilienmakler und Angehörige anderer Berufsgruppen, für welche die Ausbildungsvoraussetzungen sehr unterschiedlich sind, in den Genuss einer gleichsam automatischen Anerkennung kommen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, die zwecks Überbrückung dieser Unterschiede aufgestellt worden sind. Das Parlament befürwortet außerdem den Vorschlag der Europäischen Kommission, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch qualifizierte Berufsangehörige zu erleichtern und gleichzeitig einen angemessenen Schutz der Dienstleistungsabnehmer zu gewährleisten.
In der vorgeschlagenen Richtlinie wird der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit unter der im Herkunftsland erworbenen Berufsbezeichnung festgeschrieben, wofür im Interesse des Verbraucherschutzes jedoch bestimmte Auflagen gemacht werden. So sollen alle Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten, die in einem EU-Land rechtmäßig niedergelassen sind, zukünftig im Prinzip das Recht haben, vorübergehend und gelegentlich unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftslandes in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen zu erbringen, ohne dass sie hierfür ihre Qualifikationen anerkennen lassen müssen. Sie sollen jedoch verpflichtet werden, den Dienstleistungsempfängern und den zuständigen Verwaltungsbehörden bestimmte Informationen zu liefern. Für die Gesundheitsberufe, bei denen Gemeinwohlerwägungen besonderes Gewicht haben, ist eine Vorabmeldung der Tätigkeit bei den Behörden des Aufnahmemitgliedstaats und, in einigen Fällen, eine Pro-forma-Registrierung vorgesehen.
Für Berufe, die unter die allgemeine Anerkennungsregelung fallen, sieht der Vorschlag mehr Flexibilität und einen stärkeren Automatismus vor - durch die Nutzung gemeinsamer Plattformen, wo die Berufsverbände auf europäischer Ebene festlegen, was durch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektors erreicht werden soll. Damit könnten Anträge auf Qualifikationsanerkennung schneller bearbeitet werden und es sollte einfacher werden, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten.
In dem Richtlinienvorschlag wird ferner die Vereinfachung der Verwaltung und der Aktualisierung des Anerkennungsverfahrens vorgeschlagen, insbesondere hinsichtlich der Anpassung an den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt.
Darüber hinaus sieht er den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden sowie zwischen den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission vor, was sowohl der Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte dienen sollte als auch der Lösung von Problemen, auf die sie im Zusammenhang mit der Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen stoßen könnten. Personen, die eine Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ins Auge fassen, könnten somit einfacher in Erfahrung bringen, unter welchen Voraussetzungen, dies möglich wäre.
Bei Interesse können Sie den Text des Richtlinienvorschlags samt Änderungen des Parlaments im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/qualifications/index.htm abrufen.