Die Europäische Kommission hat am 3. Februar 2003 über Beihilfen zugunsten der irischen Fluggesellschaft "Ryanair" entschieden, wobei sie einerseits die Billigfluganbieter und andererseits die Verbraucher als Nutznießer derselben bezeichnete.
Die Kommission führt aus, Zuschüsse zu genehmigen, die es Billigfluglinien ermöglichen, neue Flugverbindungen zu entwickeln, solange die Subventionen klar festgelegten Bedingungen entsprechen. Demnach sind Beihilfen, mit denen neue Flugverbindungen in Betrieb genommen werden (u. a. Aufwendungen für Marketing und Werbung) weiterhin zulässig. "Sie entsprechen den Zielen der EU-Verkehrspolitik und sind mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar", so die EU-Kommission wörtlich.
Allerdings hat Ryanair auch Beihilfen vom Flughafenbetreiber "Brussels South Charleroi Airport" (BSCA) sowie der belgischen Region Wallonien erhalten, die nicht mit EU-Recht vereinbar sind, weil sie laut EU-Kommission den Wettbewerb zugunsten von Ryanair verzerren. Dabei handelt es sich um Abschläge auf Flughafenentgelte und Bodenabfertigung. Ryanair muss nun einen Teil der Beihilfen, die es auf dem Flughafen Charleroi erhalten hat, zurückzahlen.
"Die Entscheidung trägt dazu bei, die Tätigkeit der Billigfluganbieter auszubauen, die den Erwartungen der Verbraucher entsprechen, und gewährleistet dabei faire Wettbewerbsbedingungen für alle Luftfahrtunternehmen," so Loyola de Palacio, die für Transport zuständige EU-Kommissarin, im Wortlaut. Außerdem werde durch die Entscheidung eine größere Transparenz in den Vertragsbeziehungen zwischen den Luftfahrtunternehmen und den Flughäfen ermöglicht. Dies gelte besonders für Regionalflughäfen.
Bei Interesse finden Sie weitere Informationen und Hintergründe zur Entscheidung der Kommission unter der Adresse http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/04/157|0|RAPID&lg=DE&display= im Internet.