Die Europäische Kommission hat es am 3. Februar 2003 begrüßt, dass der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament endgültig das Rechtsetzungspaket verabschiedet haben, mit dem die europäischen Vergaberichtlinien vereinfacht, modernisiert und an die Bedürfnisse einer modernen Verwaltung angepasst werden sollen.
Der Rat hat kürzlich den im Dezember 2003 in einem Vermittlungsverfahren mit dem Parlament vereinbarten Text formell angenommen, das Europäische Parlament den aus dem Vermittlungsverfahren hervorgegangenen Text am 29. Jänner 2003 auf seiner Plenarsitzung in Brüssel verabschiedet.
Die Richtlinien, die teilweise aus den 1970er-Jahren stammen und zuletzt Anfang der 1990er-Jahre aktualisiert wurden, schreiben vor, dass öffentliche Aufträge, deren Wert eine bestimmte Schwelle überschreitet, EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Sie sollen darüber hinaus für Transparenz sowie die Gleichbehandlung aller Bieter sorgen, damit die Aufträge tatsächlich an den Bieter vergeben werden, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.
Die Vorschläge zur Änderung der bisher geltenden Richtlinien hatte die EU-Kommission im Mai 2000 unterbreitet. Sie sollen einerseits den bürokratischen Aufwand verringern und andererseits auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des EuGH klar stellen, in welcher Weise soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen zugrunde gelegt werden können. Im Übrigen sollen die Vorschläge sicher stellen, dass die öffentlichen Auftraggeber sowie die Bieter durch den Einsatz neuer Technologien im Vergabeverfahren Zeit und Geld sparen. Die geänderten Richtlinien werden demnächst im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Spätestens 21 Monate nach ihrer Veröffentlichung müssen sie in die nationalen Rechtsordnungen überführt worden sein.
Die endgültige Fassung des Rechtsetzungspakets finden Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/publproc/general/2k-461.htm