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EU-Parlament und EU-Ministerrat verabschieden Verordnung zur Stärkung der Rechte von Fuggästen

20. 05. 2011
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Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben am 26. Jänner 2004 eine Verordnung verabschiedet, die bestimmt, dass Reisende, die von Flughäfen in der Europäischen Union abfliegen, ab 2005 im Fall von überbuchten, verspäteten oder gestrichenen Flügen mit einer "Abfindung" rechnen können.
Bislang waren jährlich rund 250.000 Passagiere auf Flughäfen der EU von verspäteten, gestrichenen oder überbuchten Flügen betroffen. Neben der Stärkung der Rechte von Fluggästen soll die neue Verordnung auch als Abschreckung für Fluggesellschaften dienen, die dazu neigen, Überbuchungen ihrer Flüge vorzunehmen.
Künftig werden sich Flugbetreiber erkundigen müssen, ob einzelne Passagiere bereit sind, ihre Plätze im Tausch gegen gewisse Vorteile (kostenlose Mahlzeiten, Hotelaufenthalte usw.) und einen späteren Flug aufzugeben. Nur wenn sich nicht genügend freiwillige Personen finden sollten, wird der Flugbetreiber seinen Passagieren den Flug verweigern dürfen.
In diesem Fall werden die Fluglinie oder der Reiseveranstalter verpflichtet sein, eine Abfindung zu zahlen. Für Flüge mit einer Strecke von unter 1.500 Kilometern sieht die Verordnung eine Zahlung von EUR 250,- vor, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern eine Zahlung in der Höhe von EUR 400,-, bei weiteren Flügen eine Entschädigung in der Höhe von EUR 600,-. Nur wenn Fluggäste mindestens zwei Wochen vor dem Flug über Änderungen informiert werden, wird keine Entschädigung bezahlt werden müssen.
Ausführlichere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.getfile=gf&doc=IP/04/98|0|RAPID&lg=EN&type=PDF

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