Die Europäische Kommission hat am 16. Jänner 2004 in einer neuen Verordnung erstmals eine EU-weit geltende Liste von Gegenständen verabschiedet, deren Mitnahme in Flugzeugen verboten ist. Ziel der Regelung ist es, Reisende, die von einem Flughafen in der Europäischen Union abfliegen, klar und unmissverständlich darüber zu informieren, welche Gegenstände bei den Sicherheitskontrollen einbehalten werden. Dabei handelt es sich u. a. um Schusswaffen, eine Reihe scharfer, spitzer und stumpfer Objekte sowie Chemikalien und explosive Materialien.
Die Regelung verpflichtet die nationalen Behörden, Fluggäste noch vor Ende des Abfertigungsvorgangs über den Inhalt der Liste zu informieren. So könnte die Liste etwa im Check-in-Bereich der Flughäfen zum Aushang gebracht werden, damit Reisende in die Lage versetzt werden, die verbotenen Gegenstände anderweitig unterzubringen.
Allerdings handelt es sich bei dem Katalog nicht um eine endgültige Version, weil oft neue Arten von Waffen als potenziell gefährlich bewertet werden. Für den Fall, dass eine Behörde einen Gegenstand verbietet, der nicht auf der EU-Liste steht, müssen die Fluggäste noch vor der Abfertigung darüber informiert werden.
Die Kommission hat außerdem eine Liste von Gegenständen verabschiedet, die in den Frachträumen von Flugzeugen (d. h. im aufgegebenen Gepäck) verboten sind.
Weitere Informationen, einschließlich der Liste der verbotenen Gegenstände, finden Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/04/59|0|RAPID&lg=DE&display=