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EU-Ministerrat stimmt neuem Fusionskontrollrecht zu

20. 05. 2011
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Der Ministerrat hat am 21. Jänner 2004 dem neuen Fusionskontrollrecht, das am 1. Mai 2004 zeitgleich mit der Erweiterung der Europäischen Union in Kraft treten wird, endgültig zugestimmt. Dem förmlichen Erlass ist eine einstimmige politische Einigung im Rat "Wettbewerbsfähigkeit" am 27. November 2003 voraus gegangen.
Die erste Fusionskontrollverordnung war 1989 erlassen und am 21. Dezember 1990 in Kraft gesetzt worden. Die nunmehrige neue Verordnung soll flexiblere Untersuchungsfristen bieten, ohne die viel gepriesene Berechenbarkeit aufzugeben, soll das Konzept der einzigen Anlaufstelle stärken und klar stellen, dass die EU-Kommission das Recht hat, alle wettbewerbsschädlichen Konstellationen in einem Zusammenschluss zu untersuchen - von der marktbeherrschenden Stellung durch ein einziges Unternehmen bis hin zu den Auswirkungen eines Oligopols, das den Interessen der europäischen Verbraucher schaden könnte.
Die neue Verordnung ist Teil einer umfassenden Reform, die im Dezember 2001 mit dem Ziel eingeleitet worden ist, die europäische Fusionskontrolle weiter zu verbessern. Zu dem Reformpaket gehören Leitlinien zur Prüfung von Zusammenschlüssen zwischen Konkurrenzunternehmen (sog. "horizontale Leitlinien"), in die sowohl die Erfahrungen der letzten 13 Jahre als auch die Rechtsprechung eingeflossen sind.
Den Unternehmen sowie deren rechtsfreundlichen Vertretern sollen auf diese Weise Anhaltspunkte gegeben werden, welche Zusammenschlüsse möglicherweise nicht genehmigt werden. Weiters hat die Kommission bereits eine ganze Reihe bewährter Praktiken für die Prüfung von Zusammenschlüssen angenommen, welche die Untersuchung und den Entscheidungsprozess transparenter und kohärenter machen sollen.
Die neue Verordnung, die horizontalen Leitlinien sowie die "Best Practices" können Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/competition/index_de.html abrufen.

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