Die Europäische Kommission hat am 22. Jänner 2004 beschlossen, durch weitreichende rechtliche Schritte sicher zu stellen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Luftqualität in der Europäischen Union einhalten.
Die betroffenen Staaten sind Österreich, Belgien, Italien, Griechenland, Portugal, die Niederlande, Deutschland, Luxemburg und Spanien. Dabei geht es um sieben verschiedene EU-Rechtsvorschriften über Luftqualität, die darauf abzielen, schädliche Auswirkungen der Luftverschmutzung für die Gesundheit der Bevölkerung und für die Umwelt zu verhindern oder zu mindern.
Die Schritte betreffen in erster Hinsicht Versäumnisse der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser EU-Rechtsvorschriften innerhalb der festlegten Fristen. Gegenstand der Rechtsvorschriften sind die Abfallverbrennung, Grenzwerte für die Luftqualität, Benzen und Kohlenmonoxid, nationale Emissionshöchstmengen für Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak sowie Großfeuerungsanlagen. Die EU-Kommission hat ferner rechtliche Schritte eingeleitet, um die Einhaltung der Berichterstattungsauflagen der EU-Rechtsvorschriften über Luftverschmutzung sowie der Verordnung zum Schutz der Ozonschicht zu gewährleisten.
Vorwürfe gegen Österreich:
.) Die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen soll durch Festsetzung strenger Grenzwerte für Emissionen von Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid zur Verringerung der Luftverschmutzung durch große Kraftwerke beitragen. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht war der 27. November 2002. Österreich ist seinen diesbezüglichen Verpflichtungen bisher nicht nachgekommen, daher hat die Kommission beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof zu klagen.
.) Eine 1999 verabschiedete Richtlinie zielt auf die Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe ab und soll so dazu beitragen, die Versauerung durch Schwefeldioxidemissionen in der EU zu mindern. Bis zum Juni jeden Jahres müssen die Mitgliedstaaten über den Schwefelgehalt der im vorausgegangenen Kalenderjahr eingesetzten Kraft- und Brennstoffe Bericht erstatten. Österreich hat noch keine Angaben für 2001 übermittelt. Die Kommission hat daher beschlossen, auch diesbezüglich den EuGH anzurufen.