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EU-Kommission schlägt stärkere Zusammenarbeit hinsichtlich der Bekämpfung des Betrugs bei Verbrauchsteuern vor

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 9. Jänner 2004 eine Verordnung zum Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten im Bereich der Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse vorgeschlagen.
Durch die Verordnung soll der Binnenmarkt besser funktionieren, die Steuereinziehung einfacher werden, für Gleichbehandlung der Unternehmen gesorgt und Steuerbetrug bekämpft werden. Durch die vorgeschlagene Verordnung soll es vor allem häufiger zu direkten Kontakten zwischen den örtlichen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten kommen, wodurch der Informationsfluss beschleunigt werden soll.
Die Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sollen klarer und verbindlicher, Informationen sollen häufiger automatisch oder spontan - statt auf Ersuchen - ausgetauscht, die Systeme für die Informationsübermittlung verbessert werden. Die vorgeschlagene Verordnung ergänzt die im Juni 2003 beschlossene Umstellung der Begleitdokumentation bei Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in der Gemeinschaft auf EDV und bildet das Gegenstück zu den vom EU-Ministerrat im Oktober 2003 angenommenen gestärkten Vorschriften über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Mehrwertsteuer.
Angestrebt werden mit der Verordnung insbesondere
.) häufigere direkte Kontakte zwischen örtlichen Behörden der Mitgliedstaaten, wobei die zentralen Verbindungsbüros diese dezentralisierte Zusammenarbeit überwachen sollen,
.) die Einführung einer dreimonatigen Frist, innerhalb derer die Mitgliedstaaten Auskunftsersuchen beantworten müssten,
.) eine Formalisierung der Verfahren, über die Beamte aus einem Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat Ermittlungen durchführen können sollen,
.) die Schaffung von Verfahren für gleichzeitige Prüfungen durch Beamte aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten,
.) die Einführung einer Verpflichtung zum automatischen Informationsaustausch ohne vorheriges Ersuchen, wenn in einem Mitgliedstaat ein ernstes Betrugsrisiko besteht,
.) Vorschriften über Speicherfristen und die Art und Weise der Speicherung sowie des Informationsaustauschs,
.) Vorschriften für die Übermittlung statistischer Angaben an die Kommission, damit diese eine koordinierende und unterstützende Rolle spielen kann, sowie
.) Vorschriften über den Informationsaustausch mit Staaten außerhalb der EU.
Bei Interesse können Sie den Vorschlag zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Verbrauchsteuerbereich im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/whatsnew.htm einsehen.

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