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EU-Kommission begrüßt Einigung über einfachere und modernere Gesetzgebung hinsichtlich öffentlicher Aufträge

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2003 die am Vortag in Brüssel im Vermittlungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erzielte Einigung über ein Gesetzgebungspaket, mit dem die Richtlinien über das öffentlichen Beschaffungswesen vereinfacht und modernisiert werden, begrüßt.
Diese Richtlinien verknüpfen öffentliche Aufträge mit folgenden Auflagen: Vergabe im Wettbewerb, Transparenz sowie Gleichbehandlung aller Bieter, damit der Zuschlag auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt werden kann. Die Vorschläge zur Änderung der bisher geltenden Richtlinien hat die Kommission im Mai 2000 unterbreitet (IP/00/461). Hauptstreitpunkt waren die Voraussetzungen, unter denen die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe sozialen und ökologischen Kriterien Rechnung tragen können.
Dieser Streit wurde nun auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des EuGH beigelegt. Vermittlungsverfahren werden eingeleitet, wenn das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission sich zwar nicht in allen Punkten über einen Gesetzgebungsvorschlag der Kommission einigen können, gleichwohl aber so viele Gemeinsamkeiten bestehen, dass Aussicht auf Einigung besteht. Die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung muss nun vom Plenum des Parlaments und vom Rat gebilligt werden.
Das Gesetzgebungspaket ist das Ergebnis einer breit angelegten Sondierung bei öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen. Es verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits geht es darum, die derzeit geltenden Richtlinien zu vereinfachen, andererseits sollen die Vorschriften an die Bedürfnisse einer modernen Verwaltung angepasst werden, etwa durch Erleichterung der elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren sowie, bei komplexen Aufträgen, durch Erweiterung der Dialogmöglichkeiten zwischen Vergabebehörden und Bietern zwecks Festlegung der Auftragsbedingungen.
Im Übrigen schließt das Paket den Telekommunikationssektor vom Anwendungsbereich der Vorschriften aus, weil dort inzwischen effektiver Wettbewerb herrscht. Um mehr Transparenz im Vergabeverfahren zu erreichen und Korruption sowie organisierte Kriminalität zu bekämpfen, sieht das Legislativpaket auch die Einführung klarerer Kriterien für die Zuschlagserteilung und die Auswahl der Bieter vor.

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