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EU-Kommission unterstützt "Fünfte Autoversicherungsrichtlinie"

20. 05. 2011
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Europäische Autofahrer und potenzielle Opfer von Verkehrsunfällen könnten schon bald von einer neuen EU-Richtlinie profitieren: Demnach sollen Versicherungen für Kraftfahrzeuge künftig leichter erhältlich sein und soll der Schutz von Unfallopfern verbessert werden. Die am 27. November 2003 erzielte politische Einigung des Ministerrats für Wettbewerbsfragen über die "Fünfte Autoversicherungsrichtlinie" wurde von der Europäischen Kommission am 28. November 2003 ausdrücklich begrüßt.
In der Richtlinie ist vorgesehen, Unfallopfer europaweit besser zu schützen. Autofahrer sollen leichter Versicherungen erhalten und beanspruchen können, wobei dies besonders für diejenigen gelten soll, die ihre Autos außerhalb ihres Heimatstaates kaufen oder benutzen. Auch der Wechsel der Versicherung soll erleichtert werden. Für Personenschäden ist eine Mindestversicherungssumme von EUR 1 Mio. pro Opfer vorgesehen, für Sachschäden derselbe Betrag pro Unfall. Fußgänger und Radfahrer würden in eine Sonderkategorie von Unfallopfern eingeordnet werden.
Die erzielte politische Einigung muss nun der Ministerrat als gemeinsame Position dem Europäischen Parlament vorlegen. Bei Interesse finden Sie nähere Informationen unter der Adresse http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1615|0|RAPID&lg=EN&display= im Internet.

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