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EU-Kommission veröffentlicht Arbeitspapier zu einer zweiten Serie von Durchführungsmaßnahmen gegen Missbrauch auf den EU-Wertpapiermärkten

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 17. November 2003 ein neues Arbeitspapier zur Durchführung der im Dezember 2002 verabschiedeten (IP/02/1789) und im April 2003 in Kraft getretenen Marktmissbrauchsrichtlinie vorgelegt.
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Wertpapiermärkte vor Insiderhandel und Marktmanipulation zu schützen. Den neuen Verfahren für die Erstellung und Anwendung von EU-Wertpapiervorschriften (IP/02/195) entsprechend folgt das Arbeitspapier den vom Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) am 1. September 2003 erteilten Ratschlägen. Schon im Mai dieses Jahres hat die EU-Kommission Arbeitspapiere zu einer ersten Serie von Durchführungsmaßnahmen veröffentlicht (IP/03/345).
Folgende Maßnahmen sind Gegenstand des Arbeitspapiers:
.) Leitlinien, an denen sich die zuständigen Behörden bei der Prüfung der Zulässigkeit bestimmter Marktpraktiken orientieren können (Durchführung von Art. 1 Abs. 1 f. der Marktmissbrauchsrichtlinie),
.) die Definition von Insider-Informationen auf Warenderivatmärkten (Art. 1 Abs. 1),
.) die Erstellung von Insider-Listen durch Emittenten oder Stellen, die in ihrem Namen handeln (Art. 6 Abs. 3),
.) die Unterrichtung der zuständigen Behörden über Geschäfte von Führungskräften (Art. 6 Abs. 4), sowie
.) die Unterrichtung der zuständigen Behörden über verdächtige Geschäfte professioneller Marktteilnehmer (Art. 6 Abs. 9).
Dieses Arbeitspapier ist kein förmlicher Kommissionsvorschlag. Stellungnahmen zur inhaltlichen Ausgestaltung können per E-Mail an die Adresse gerichtet mailto:Markt-ESC@cec.eu.int gerichtet werden. Alle Stellungnahmen werden auf der obgenannten Internetseite veröffentlicht. Die Europäische Kommission wird im Dezember 2003 mit der Erstellung eines förmlichen Vorschlags beginnen.
Unmittelbar nach dessen Veröffentlichung wird eine mindestens dreimonatige Frist beginnen, innerhalb derer der Europäische Wertpapierausschuss über die Maßnahmen abstimmen sowie das Europäische Parlament dieselben prüfen kann.
Das neue Arbeitspapier der Kommission finden Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/finances/mobil/market-abuse_de.htm

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