Seit 31. Oktober 2003 haben die EU-Mitgliedstaaten der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nachzukommen, in welcher europäische Normen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation festgelegt sind.
Die Richtlinie enthält grundlegende Verpflichtungen, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation über elektronische Netze in der Europäischen Union - einschließlich des Internet sowie mobiler Dienste - gewährleisten sollen. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen sog. "Cookies" auf den Rechnern von Nutzern hinterlegt oder von Mobiltelefonen erzeugte Standortdaten verwendet werden dürfen. Insbesondere führt die Richtlinie auch ein EU-weites "Spam"-Verbot ein.
Die Richtlinie ist technologieneutral und soll den Verbrauchern und Bürgern eine Reihe von Hilfsmitteln an die Hand geben, um ihre Privatsphäre sowie ihre persönlichen Daten zu schützen. Beispiele dafür sind:
.) Cookies (womit die Vorlieben der Nutzer beim Besuch von Webseiten gespeichert werden) und andere unsichtbare Verfahren der Nachverfolgung, mit denen Informationen über Internetnutzer gesammelt werden können (etwa "Spyware"), dürfen nur verwendet werden, wenn der Nutzer deutliche Informationen über den Zweck einer solchen unsichtbaren Aktivität sowie das Recht erhält, diese abzulehnen. So kann der Nutzer selbst entscheiden, welche Formen des Zugangs zu seinen Geräten er zulässt und welche nicht.
.) Standortdaten, die von Mobiltelefonen erzeugt wurden, dürfen vom Netzbetreiber nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers weiter verwendet oder weiter gegeben werden. Ausnahmen sind die Übermittlung der Standortdaten an Notdienste und die Übermittlung solcher Daten an Strafverfolgungsbehörden unter strengen Voraussetzungen, für Zwecke etwa der nationalen Sicherheit oder für strafrechtliche Ermittlungen.
.) Spam: Mit Ausnahme der Aufrechterhaltung einer bestehenden Kundenbeziehung ist die E-Mail-Werbung nur mit vorheriger Einwilligung gestattet. Auch vorgetäuschte Absender und ungültige Rückadressen, wie sie häufig von Versendern von Spam verwendet werden, sind nunmehr verboten.
Die Regelung der vorherigen Einwilligung gilt auch für SMS-Nachrichten und andere elektronische Nachrichten, die an ein mobiles oder festes Endgerät gesendet werden. Die Mitgliedstaaten können auch unerbetene elektronische Werbepost an Unternehmen untersagen. Die Kommission will zu diesem Thema bis Ende dieses Jahres eine besondere Mitteilung heraus geben.
Hintergrundinformationen zu den neuen Vorschriften finden Sie bei Interesse im Internet unter http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/all_about/todays_framework/privacy_protection/index_en.htm