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EU-Kommission hat neuen Richtlinienvorschlag gegen die Diskriminierung von Frauen beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen vorgelegt

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 5. November 2003 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit welchem sicher gestellt werden soll, dass das Geschlecht beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen in Hinkunft keine Rolle mehr spielt.
Die Kommission führt dazu aus, dass insbesondere Lebens- und Krankenversicherungen bislang von Frauen höhere Beiträge fordern und an diese geringere Summen auszahlen. Als Gründe werden die durch Schwangerschaft, Geburt sowie ein durchschnittlich längeres Leben entstehenden zusätzlichen Kosten angegeben, andere wichtige Faktoren werden jedoch ausgeklammert.
Der Vorschlag bezieht sich auf alle Waren und Dienstleistungen. Ausnahmeregelungen sollen dann gelten, wenn Angebote ausschließlich an Männer oder Frauen gerichtet sind. Dazu sollen etwa private "Herrenclubs" oder das "Frauenschwimmen" zählen. Ebenfalls irrelevant wäre die Richtlinie dann, wenn unterschiedliche Leistungen in Anspruch genommen werden (Bsp. Friseur).
Der Vorschlag der Europäischen Kommission basiert auf Art. 13 des EU-Vertrags, der den Kampf gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Glauben, Alter und Behinderung erlaubt. Um europaweit gültig zu werden, muss der Ministerrat den Vorschlag einstimmig annehmen, vorher ist das Europäische Parlament anzuhören. Schon jetzt hat die EU-Kommission eine Übergangszeit von sechs Jahren eingeplant, damit sich die Versicherungswirtschaft auf die neue Rechtslage einstellen kann.
Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen (in englischer Sprache) im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1501|0|RAPID&lg=EN&display=

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