Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2003 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie den Grundsatz der "gegenseitigen Anerkennung" näher erläutert. Damit will sie Unternehmen und einzelstaatliche Verwaltungen dabei unterstützen, diesen Grundsatz besser umzusetzen.
Die gegenseitige Anerkennung soll gewährleisten, dass Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und/oder verkauft werden, ohne weitere Formalitäten auch in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden dürfen. Dieser Grundsatz ist einer der Eckpfeiler des EU-Binnenmarkts. Er soll sicher stellen, dass Unternehmen keine kostspieligen technischen und bürokratischen Hindernisse überwinden müssen, um ihre Waren an die detaillierten Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten anzupassen, nur damit sie diese dort absetzen dürfen.
Die gegenseitige Anerkennung gilt in vielen Bereichen, die nicht durch EU-Richtlinien oder -Verordnungen unionsweit geregelt sind. Sie soll nicht nur den bürokratischen Aufwand für Unternehmen verringern, sondern den Verbrauchern auch ein breites Sortiment von Waren aus der ganzen EU erschließen. Dies wiederum sollte den Wettbewerb anregen und dazu beitragen, die Preise niedrig zu halten.
Allerdings scheinen viele einzelstaatliche Verwaltungen und Wirtschaftsteilnehmer nicht mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung vertraut zu sein, was dazu führt, dass dieser oftmals nicht korrekt angewandt wird. Dadurch wird verhindert, dass Unternehmen und Verbraucher in den vollen Genuss der potenziellen Vorteile des Binnenmarktes gelangen.
Den vollständigen Wortlaut der Kommissionsmitteilung finden Sie bei Interesse im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/goods/mutrec.htm.