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EU-Kommission nimmt Vorschlag zur Modernisierung des EU-Chemikalienrechts an

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 29. Oktober 2003 den Vorschlag für eine neue EU-Chemikalienverordnung vorgelegt. Gemäß der geplanten "REACH"-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) sollen Unternehmen, die einen chemischen Stoff in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, selbigen in einer zentralen Datenbank registrieren lassen.
Durch die Verordnung soll der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt verbessert werden, ohne dass Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie leiden. Die Industrie wird durch die neuen Normen mehr Verantwortung für die Beherrschung der von Chemikalien ausgehenden Risiken sowie für die Bereitstellung von Informationen zum sicheren Umgang mit Chemikalien erhalten.
Diese Informationen sollen innerhalb der Produktionskette weiter gegeben werden. Der Vorschlag wurde in enger Konsultation mit sämtlichen Interessensgruppen entworfen. Er wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Verabschiedung im Mitentscheidungsverfahren zugeleitet.
Die neuen Regelungen schaffen die künstliche Unterscheidung von "Altstoffen", die vor 1981 auf dem Markt waren, und "neuen Stoffen" ab. So mussten letztere bislang angemeldet und geprüft werden, wenn sie in Mengen von zehn Kilogramm pro Jahr hergestellt wurden, Altstoffe dagegen überhaupt nicht. Als Folge wurden ungeprüfte Altstoffe weiterhin verwendet, während seit 1981 insgesamt nur etwa 3000 neue Chemikalien auf den Markt gekommen sind.
Bei Interesse können Sie den Volltext des Vorschlags im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/enterprise/chemicals/chempol/whitepaper/reach.htm einsehen.

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