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EU-Kommission begrüßt neue Vorschriften zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden zwecks Bekämpfung des Mehrwertsteuer-Betrugs

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 7. Oktober 2003 die neue Ratsverordnung zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des MWSt-Betrugs begrüßt.
Mit der von den EU-Finanzministern erlassenen Verordnung werden hauptsächlich drei Ziele verfolgt:
.) Vorgabe klarer und verbindlicher Regeln für den Informationsaustausch,
.) direkterer Kontakt zwischen den nationalen Betrugsbekämpfungsstellen und
.) Erleichterung des Austauschs umfassenderer Informationen.
Auf diese Weise sollen Schwachstellen im Informationsaustausch und in der zwischenstaatlichen Verwaltungszusammenarbeit, die in einem Kommissionsbericht vom Februar 2000 zum Mehrwertsteuer-Betrug (IP/00/115) sowie in einem Bericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Rates "Bekämpfung des Steuerbetrugs" vom Juni 2000 festgestellt worden sind, beseitigt werden.
Gleichzeitig erließ der Rat eine Richtlinie zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Amtshilfe-Richtlinie (77/799/EWG), damit die Mitgliedstaaten auch Informationen über die Besteuerung von Versicherungsprämien austauschen können. Den beiden Rechtsakten liegt ein Kommissionsvorschlag vom 19. Juni 2001 zugrunde (IP/01/857 und MEMO/01/230).

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