Nach neuesten Zahlen der Europäischen Kommission sind die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht auch weiterhin im Rückstand: Das so genannte "Umsetzungsdefizit" betrug im Juli 2003 in acht Staaten mehr als das Doppelte der vorgegebenen 1,5 Prozent - trotz der Aufforderung des Europäischen Rates vom März 2003, die Anstrengungen in den kommenden vier Monaten zu verstärken.
Damit konnten die von den Staats- und Regierungschefs auf den Tagungen des Europäischen Rates in Stockholm (2001) und Barcelona (2002) gesetzten Ziele nicht erreicht werden. Lediglich Spanien und Dänemark ist es gelungen, die Marke von 1,5 Prozent zu unterschreiten. Österreich, Italien und Frankreich hingegen sind noch weit davon entfernt.
Auch das gestiegene Durchschnittsdefizit für die Europäischen Union als Ganzes gibt Anlass zur Sorge: Mit 2,8 Prozent wurde der schlechteste Wert seit gut drei Jahren erreicht. Im Mai 2003 waren es noch 1,8 Prozent. Dazu Binnenmarktkommissar Fritz Bolkestein im Wortlaut: "Dies sind keine guten Nachrichten für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die Mitgliedstaaten, die die Maßnahmen nicht fristgerecht einhalten, bremsen nicht nur die EU als Ganzes, sondern schaden auch sich selbst. Eine pünktliche Umsetzung ist absolut unerlässlich, wenn der Binnenmarkt seine optimale Leistung bringen soll."
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