Die Europäische Kommission hat am 23. September 2003 die Vereinbarung des Europäischen Wettbewerbsrats über eine größere Freizügigkeit von Bürgern der Europäischen Union begrüßt.
In einer ersten Stellungnahme sagte Antonio Vitorino, EU-Kommissar für Justiz und Inneres, wörtlich: "Dieser Vorschlag ist ein ambitionierter Entwurf, der dem Anspruch der EU-Bürger gerecht wird. In den vergangenen vier Jahren haben wir große Fortschritte in den Bereichen der Sicherheit und der Justiz gemacht. Die neue Direktive ist ein bedeutsamer Schritt, um Gleiches auch hinsichtlich der Freiheit der Bürger festzustellen."
Der neue Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
.) Um die administrativen Anforderungen weitestgehend zu minimieren, soll für EU-Bürger die Aufenthaltsgenehmigung entbürokratisiert werden.
.) Es soll die Möglichkeit eines permanenten Aufenthaltsrechts eingeführt werden.
.) Langjährig ansässigen Personen soll eine bessere Einbindung in die sozialen Sicherungssysteme ermöglicht werden.
.) Schließlich soll es zu einer besseren Absicherung von Familienmitgliedern kommen, auch wenn diese Drittstaatenangehörige sind.
Bei Interesse können Sie weitere Informationen zu diesem Thema im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=MEMO/03/180|0|RAPID&lg=EN einsehen.