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EuGH: Beschränkung von Glücksspiel auf Casinos rechtmäßig

20. 05. 2011
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Mit Entscheidung vom 11. September 2003 (C-6/01) hat der Europäische Gerichtshof erkannt, dass die Beschränkung von Geld- und Glücksspiel auf Casinos nicht gegen die gemeinschaftsrechtlich gebotene Dienstleistungsfreiheit verstößt.
Demnach ist eine solche Beschränkung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt, sofern sie, gemessen an den verfolgten Zielen, verhältnismäßig ist. Die Erhaltung der Lauterkeit des Spiels und die Möglichkeit, daraus einen Gewinn für den öffentlichen Sektor zu ziehen, sind nach Ansicht des EuGH solche Allgemeininteressen, weil sie den Schutz der Verbraucher sowie jenen der Sozialordnung betreffen.
Detaillierte Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter http://curia.eu.int/de/actu/communiques/cp03/aff/cp0371de.htm

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