Die Europäische Kommission hat am 15. September 2003 ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem sie Gewerkschaften und Arbeitgeber zur Stellungnahme auffordert. Ziel ist es, die Situation von Arbeitnehmern zu untersuchen, die bei einem Arbeitsplatzwechsel, einer Unterbrechung der beruflichen Laufbahn und vor allem beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung verlieren. Nach Ansicht der Kommission sind die bestehenden Regeln der beruflichen Altersversorgung eines der wesentlichen Hindernisse, welche Arbeitnehmer von einem Arbeitsplatzwechsel abhalten.
Nach einer ersten Konsultationsrunde im letzten Jahr waren sich die Sozialpartner einig, dass ein Handeln auf Gemeinschaftsebene notwendig sei. In der nunmehrigen zweiten Konsultationsrunde werden die Sozialpartner aufgefordert, Vorschläge zu Inhalt und Reichweite solcher gemeinschaftlichen Maßnahmen vorzulegen, insbesondere auch zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens mit Mindestanforderungen. Angestrebt wird ein EU-weiter Kollektivvertrag, der mobilitätsfreundlichere Systeme der betrieblichen Altersversorgung ermöglicht.
Eine Antwort der Arbeitgeber sowie der Gewerkschaften wird grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Beratungen erwartet. Kommt es zu dem Beschluss, eine Kollektivvereinbarung auszuhandeln, so soll dies innerhalb von neun Monaten geschehen.
Bei Interesse können Sie nähere Informationen im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1243|0|RAPID&lg=DE&display= einsehen.