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EU-Kommission nimmt zwei Verordnungsentwürfe zur Erleichterung im kleinen Grenzverkehr an den EU-Landesgrenzen an

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 1. September 2003 zwei Verordnungsentwürfe zum sog. "kleinen Grenzverkehr" angenommen. Damit ist der Grenzübertritt von Drittstaatsangehörigen gemeint, die in der Grenzregion wohnhaft sind, regelmäßig aus annehmbaren Gründen in ein EU-Land reisen und keine Sicherheitsbedrohung darstellen. Bevor der Rat die Verordnung erlassen kann, müssen noch das Europäische Parlament, der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Ausschuss der Regionen gehört werden.
Der erste Verordnungsentwurf beinhaltet praktische Erleichterungen des örtlichen Verkehrs an den Landesgrenzen zwischen den Mitgliedstaaten und den Nachbarländern. Dabei handelt es sich u. a. um den Ausbau von speziellen Fahrbahnen sowie die Einführung besonderer Dokumente für den Grenzübertritt. Die Anwendung der Regelung soll den einzelnen Mitgliedstaaten übertragen werden.
Da auch nach der EU-Erweiterung die Kontrollen an den Grenzen zwischen den neuen Mitgliedsländer und an den Grenzen der derzeitigen Schengen-Staaten noch für eine gewisse Zeit bestehen bleiben werden, sieht der zweite Verordnungsentwurf vor, dass die allgemeinen Vorschriften zur Erleichterung des Verkehrs an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten auf diese "vorläufigen Grenzen" ausgedehnt werden sollen. Sobald der Rat die Aufhebung der Kontrollen an diesen "vorläufigen Grenzen" beschließen wird, sind die Vorschriften zum kleinen Grenzverkehr dort jedoch hinfällig.
Weitere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1186|0|RAPID&lg=DE&display=

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