Home

EU

EU-Kommission schlägt neue Verordnung hinsichtlich der Förderung der Geschlechter-Gleichstellung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit vor

20. 05. 2011
Gesetze:
Schlagworte:

Die Europäische Kommission hat am 25. August 2003 eine neue Verordnung die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit betreffend vorgeschlagen. Ziel der Verordnung ist die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen von Politik, Strategien sowie Aktionen der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Hierzu zählen spezifische Maßnahmen zugunsten von Frauen in Entwicklungsländern. Zu diesem Zweck wurden für den Zeitraum 2004 bis 2006 insgesamt EUR 9 Mio. zur Verfügung gestellt.
Während sich die vorausgegangenen politischen Konzepte auf "Berücksichtigung geschlechterspezifischer Fragen" und "Gender-Mainstreaming" konzentriert haben, wird mit der neuen Verordnung ein Konzept vorgeschlagen, das stärker auf eine aktive "Förderung" der Gleichstellung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit mit klar definierten Zielen in Verbindung mit den Millenniums-Entwicklungszielen der UN zur Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau fokussiert.
Zur Unterstützung dieses Zieles sind zwei ergänzende Maßnahmen vorgesehen:
.) Prioritäten und Bedürfnisse von Frauen und Männern aller Alterstufen sollen aktiv in alle grundlegenden Entwicklungs- und Kooperationskonzepte integriert werden.
.) Spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Frauen in Entwicklungsländern sollen ergriffen werden, etwa die Förderung der Beteiligung von Frauen an der Politik auf nationaler und lokaler Ebene, die Unterstützung von Frauenorganisationen, die Bereitstellung des Zugangs zu grundlegenden Sozialdienstleistungen für Frauen sowie des Zugangs zu produktiven Ressourcen, insbesondere zu Land, Krediten und dem Arbeitsmarkt, und die besondere Berücksichtigung von Frauen bei Soforthilfe- und Wiederaufbaumaßnahmen.
Die Kommission bemüht sich seit 1995 um die Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragestellungen bzw. des Gender-Mainstreaming in die Entwicklungszusammenarbeit der EU. Im Jahr 1998 hat der Rat die Verordnung Nr. 2836/98 über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Entwicklungszusammenarbeit, im Jahr 2001 hat die Kommission ein Aktionsprogramm für die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft angenommen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at