Die Europäische Kommission hat am 12. August 2003 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase verabschiedet. Dieser soll ein weiterer Schritt zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des "Kyoto-Protokolls" bei der Reduzierung der Emissionen aller zum Treibhauseffekt beitragenden Gase sein.
Fluorierte Gase sind hochwirksame und langlebige Treibhausgase. Ihre Emissionen dürften gemäß den derzeitigen Prognosen in den kommenden Jahren rasch ansteigen, wenn nicht gegengesteuert wird. Die Gase werden in der Kühltechnik, in Klimaanlagen, Brandschutzausrüstungen und verschiedenen industriellen Verfahren verwendet. Durch die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung sollen die projizierten Emissionen dieser Gase bis zum Jahr 2010 um fast ein Viertel geringer ausfallen.
Die vier Hauptelemente des Vorschlags sind:
.) Bestimmungen zur wirksameren Reduzierung der Emissionen fluorierter Gase,
.) Auflagen für die Berichterstattung, um die Überwachung der Emissionen zu verbessern,
.) Beschränkungen für Inverkehrbringen und Verwendung, wenn eine Reduzierung der Emissionen nicht möglich oder die Verwendung fluorierter Gase unangemessen ist, sowie
.) ein schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung des Gases HFC-134a in Klimaanlagen von Neufahrzeugen.
Durch die Pflicht zur Ergreifung aller technisch und wirtschaftlich machbaren Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung von Emissionen soll eine wirksamere Reduzierung der Emissionen fluorierter Gase ermöglicht werden. Insbesondere soll für alle stationären Kühl- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzsysteme mindestens eine jährliche Inspektion auf Dichtheit durch kompetentes Personal vorgeschrieben werden. Für größere Systeme sind häufigere regelmäßige Inspektionen vorgesehen, außer diese sind mit Leckagen-Erkennungssystemen ausgestattet.
Neben "Ausrüstungsverpflichtungen" sehen die Bestimmungen ferner vor, dass die fluorierten Gase bei der Wartung zu Recycling- oder Vernichtungszwecken und am Lebensende der Ausrüstungen zu Entsorgungszwecken rückgewonnen werden und die Mitgliedstaaten Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme für Personal entwickeln müssen, das mit Inspektions- und Rückgewinnungsaufgaben betraut ist.
Die Verordnung soll weiters Hersteller, Importeure und Exporteure fluorierter Gase verpflichten, der Kommission jährlich über Herstellung, Import und Export fluorierter Gase Bericht zu erstatten.
Für Fälle, in denen eine wirksamere Reduzierung der Emissionen fluorierter Gase nicht möglich oder die Verwendung fluorierter Gase unangemessen ist, enthält der Kommissionsvorschlag eine Reihe von Beschränkungen für Inverkehrbringen und Verwendung.
Außerdem ist der schrittweise Ausstieg aus der Verwendung des Gases HFC-134a in Klimaanlagen von Neufahrzeugen ein Schlüsselelement des Vorschlags. Es soll ein flexibles System auf der Grundlage übertragbarer Quoten eingeführt werden, um die Verwendung von HFC-134a in Klimaanlagen von Neufahrzeugen im Zeitraum 2009 - 2013 schrittweise einzustellen. Darüber hinaus sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, um Reduktionen noch früher zu erreichen.
Um die Effizienz der Wirkungen der Verordnungsregelungen zu beurteilen, will die EU-Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung eine umfassende Prüfung durchführen.
Weitere Informationen sowie den vollständigen Wortlaut des Kommissionsvorschlags erhalten Sie bei Interesse im Internet unter den Adressen http://europa.eu.int/comm/environment/climat/eccp.htm sowie http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1155|0|RAPID&lg=DE;