Die Europäische Kommission hat am 5. August 2003 einen Vorschlag zur Überarbeitung, Ausweitung und Stärkung der derzeitigen Vorschriften über die Umregistrierung von Schiffen zwischen EU-Registern vorgelegt:
Die vorgeschlagene Verordnung soll die Übertragung der Schiffe von einem Register in ein anderes Register innerhalb der Europäischen Union erleichtern. Sie soll damit den Zielen der europäischen Verkehrspolitik dienen, nämlich der Verbesserung der Betriebs- und Wettbewerbsbedingungen des europäischen Seeverkehrs unter Beibehaltung des hohen Niveaus im Bereich der Schiffssicherheit und des Umweltschutzes.
Durch den neuen Vorschlag sollen die Vorteile der freien Umregistrierung auf Fahrgastschiffe ausgeweitet und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Seeverkehrsverwaltungen erreicht werden. Der Vorschlag beruht auf den Erfahrungen mit der Umsetzung des geltenden EU-Rechts sowie auf den jüngsten rechtlichen Entwicklungen auf dem Gebiet der Seeverkehrssicherheit in der Union und auf internationaler Ebene.
Ein weiteres Ziel ist die Verringerung des mit der Umregistrierung von Schiffen zwischen zwei Registern innerhalb der EU verbundenen Kosten- und Verwaltungsaufwands für die Seeverkehrsbranche. Die vorgeschlagene Verordnung soll die im Jahr 1991 erlassenen Vorschriften ersetzen und den Interessen des Binnenmarktes (Beseitigung technischer Hemmnisse für die Umregistrierung von Schiffen zwischen Mitgliedstaaten) sowie den Erfordernissen der Sicherheit im Seeverkehr ausgewogen Rechnung tragen.
Der Grundgedanke ist, dass die in den IMO-Übereinkommen enthaltenen Sicherheitsnormen auf europäischer Ebene anerkannt werden. Hauptziel ist die Ausweitung der Vorteile der freien Umregistrierung auf Fahrgastschiffe. Bisher besteht die Möglichkeit der freien Umregistrierung nur für Frachtschiffe, in den letzten Jahren wurde aber die internationale Regelung für Fahrgastschiffe stärker detailliert, für alle ab dem 1. Juli 1998 gebauten Fahrgastschiffe wurden EU-weit einheitliche technische Vorschriften erlassen.
Diese Regelung wurde durch die jüngste Verabschiedung der Kommissionsvorschläge über besondere Stabilitätsanforderungen für "Ro-Ro-Fahrgastschiffe" sowie über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe weiter verstärkt. Die EU-Kommission schlägt nun vor, die Regelung für die freie Umregistrierung auf alle Fahrgastschiffe auszuweiten, die entweder ab dem 1. Juli 1998 gebaut worden sind oder aber vor diesem Termin gebaut worden sind und den internationalen Anforderungen genügen.
Die meisten Rechtsvorschriften im Bereich der Seeverkehrssicherheit sind erst nach der Schaffung der geltenden Registrierungsregelung im Jahr 1991 erlassen worden. Die neuen Registrierungsvorschriften müssen daher auch mit anderen neuen EU-Rechtsinstrumenten in Einklang gebracht werden, etwa mit den Richtlinien über die Klassifikationsgesellschaften, über Schiffsausrüstungen sowie über die Hafenstaatkontrolle.
Derzeit können nur Schiffe, die seit mindestens sechs Monaten unter der Flagge eines Mitgliedstaats in Betrieb sind, in das Register eines anderen Mitgliedstaats umgetragen werden. Die Kommission schlägt nun vor, diese Regel durch eine Bestimmung zu ersetzen, nach der die Seeverkehrsverwaltung des abgebenden Registers jener des aufnehmenden Registers mitteilen muss, welche Verbesserungen sie gegebenenfalls für die Registrierung des Schiffs oder die Erneuerung seiner Zeugnisse verlangt hat, sie über ausstehende Besichtigungen informiert und die vollständigen Unterlagen des Schiffs übermittelt.
Bei Interesse finden Sie weitere Informationen im Internet unter http://europa.eu.int/comm/energy_transport/de/lb_de.html