Die Europäische Kommission hat am 25. Juli 2003 eine Empfehlung angenommen, die es Notdiensten erleichtern soll, den Standort der Anrufenden zu ermitteln, die sich unter der in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden europäischen Notrufnummer 112 an sie wenden.
Durch eine automatische Weiterleitung von Informationen über den Standort der anrufenden Person aus Fest- und Mobilfunknetzen an die Notrufstellen sollen Noteinsätze in Hinkunft erheblich effektiver und effizienter organisiert werden können. Die Empfehlung, der eine ausführliche Konsultation der Netzbetreiber und der Notrufbehörden voraus gegangen ist, enthält konkrete Leitlinien für den Aufbau solcher automatischer Systeme.
Gemäß einer Universaldienstrichtlinie sind Mobilfunknetzbetreiber bereits dazu verpflichtet, Standortinformationen über einen Notruf an eine nationale Organisation weiter zu leiten. Statistiken zufolge werden heute bereits über 50 Prozent der Notrufe über Mobiltelefone abgesetzt. Den Betreibern ist es möglich, bis auf wenige Meter genau den Standort der anrufenden Person zu bestimmen. Aufgrund der häufigen Falsch- beziehungsweise Doppelmeldungen kann dies einen lebensentscheidenden Vorteil bedeuten.
Der am 25. Juli 2003 angenommene Aktionsplan sieht vor, dass die Notrufe in Hinkunft automatisch an ein angepasstes System übermittelt werden. Mithilfe dessen soll es möglich sein, innerhalb eines Staates - und vor allem in Grenzbereichen - den nächsten Notdienst exakt und eindeutig über den Unfallort zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie bei Interesse im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1122|0|RAPID&lg=DE&display=