Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2003 vorgeschlagen, die Tiertransportvorschriften in Europa radikal zu verändern. Um die Umsetzung zu verbessern, identifiziert die beschlossene Verordnung die gesamte Kette aller am Tiertransport Beteiligten sowie die für die einzelnen Schritte Verantwortlichen und soll wirksame Umsetzungsinstrumente wie etwa die Kontrolle mittels Tachographen einführen.
Darüber hinaus sollen die Regeln für Transporte von mehr als neun Stunden einschließlich Inlandstransporte parallel zu anderen EU-Rechtsvorschriften über die Höchstlenkzeiten von Fahrern deutlich verschärft werden. Die vorgeschlagene Verordnung erkennt an, dass der meiste Stress bei Tieren während des Ver- und Entladens auftritt und führt daher Vorschriften für die Zeiten vor und nach dem Transport (etwa in Schlachthöfen oder Häfen) ein. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, Leitlinien für die "gute" Transportpraxis zu erstellen. Derzeit machen Langstreckentransporte etwa zehn Prozent (17,5 Mio.) der Tiertransporte in Europa aus.
Die Verordnung wird dem Ministerrat nach Konsultation des Europäischen Parlaments zur Annahme vorgelegt werden. Es wird damit gerechnet, dass sie bis Ende 2005 in Kraft treten können wird.
Bei Interesse können Sie die Änderungsvorschläge im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1023|0|RAPID&lg=DE&display= einsehen.