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EU-Kommission: Vorschlag zur Straffung und Vereinfachung im Bereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2003 einen Vorschlag zur Vereinfachung der Regeln über die ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt, der auf eine einheitlichere Anwendung der MwSt. abzielt. Der Vorschlag sieht vor, den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Anwendung ermäßigter MwSt.-Sätze in bestimmten Bereichen (etwa Gaststättengewerbe, Wohnungsbau, Lieferung von Gas und Elektrizität) gleiche Möglichkeiten einzuräumen.
Gleichzeitig zielt der Vorschlag auf eine Straffung der derzeit bestehenden zahlreichen Ausnahmeregelungen in Bezug auf ermäßigte Sätze ab, die nur bestimmten Mitgliedstaaten zugute kommen. Auf diese Weise sollen das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, die Gegenstand zahlreicher Beschwerden von Wirtschaftsbeteiligten sind.
Aufgrund des laufenden Versuchs der Anwendung eines ermäßigten MwSt.-Satzes auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen ist die Kommission zu der Überzeugung gelangt, dass niedrigere MwSt.-Sätze nur geringe oder überhaupt keine Auswirkungen auf die Preise sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen haben. Dies legt für die EU-Kommission den Schluss nahe, dass durch eine Ermäßigung der MwSt.-Sätze Haushaltsmittel verschwendet werden, die bessere Wirkung zeigten, wenn sie für andere Instrumente eingesetzt würden.
Die bisherigen Verhältnisse gaben häufig Anlass zu Beschwerden seitens der Wirtschaftsbeteiligten, die auch im Bericht der Kommission über die ermäßigten MwSt.-Sätze von 2001 aufgegriffen worden sind. (Anm. d. Verf.: Diesen Bericht können Sie bei Interesse im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/publications/official_doc/com/com.htm einsehen).
Der neue Vorschlag ist auch unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung der Gemeinschaft zu sehen: In den letzten Verhandlungen haben Kommission und Rat in Bezug auf Ausnahmeregelungen für die Beitrittsländer im Bereich der MwSt.-Sätze vereinbart, dass sämtliche Ausnahmeregelungen streng zu befristen sind und spätestens zum 1. Jänner 2010 auslaufen. Dies ist auch bei der Überprüfung der Ausnahmeregelungen zu berücksichtigen, die derzeit für einige Mitgliedstaaten gelten.
Die Europäische Union will Vorkehrungen für eine einheitlichere Behandlung sämtlicher - alter und neuer - Mitgliedstaaten treffen. Der vorliegende Vorschlag soll einen Schritt in diese Richtung darstellen, indem er vorsieht, dass nur noch eigens erfasste Gegenstände und Dienstleistungen in den Genuss eines ermäßigten Satzes gelangen können.
Bei Interesse finden Sie den Vorschlag der Kommission im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/whatsnew.htm.

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