Die Europäische Kommission hat am 1. Juli 2003 beschlossen, die Zahl der Ökopunkte für das Jahr 2003 nicht aufgrund der Zahl der LKW-Transitfahrten durch Österreich im Jahr 2002 zu verringern (so genannte "108-%-Klausel"). Während die von Österreich ursprünglich vorgelegten statistischen Daten eine Überschreitung des Schwellenwerts von 108 % im Jahr 2002 zu belegen schienen, hat eine genauere Prüfung der Daten ergeben, dass kein stichhaltiger Nachweis tatsächlich durchgeführter Transitfahrten vorliegt. Die Kommission wird daher die verbleibenden Ökopunkte für das Jahr 2003 verteilen.
Gemäß dem Protokoll Nr. 9 zur Beitrittsakte Österreichs wird der Transitverkehr durch Österreich mit LKW über 7,5 Tonnen durch ein Ökopunktesystem geregelt. Das Protokoll umfasst eine Bestimmung, nach der die Zahl der Ökopunkte für das Folgejahr verringert wird, wenn die Gesamtzahl der in einem Jahr durchgeführten Transitfahrten 108 % der insgesamt im Bezugsjahr (1991) durchgeführten Fahrten überschreitet.
Die österreichischen Behörden übermittelten Statistiken, nach denen die Schwelle von 108 % im Jahr 2002 überschritten worden wäre. Laut diesen Statistiken belief sich die Zahl der im Jahr 2002 durchgeführten Fahrten auf 1.718.622, d. h. 115,27 % der gesamten Fahrten des Bezugsjahrs (1.610.172 Transitfahrten entsprächen 108 %).
Die Kommissionsdienststellen und die Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben die statistischen Daten nach dem von der Europäischen Kommission in den Jahren 2001 und 2002 vereinbarten Ansatz geprüft. In den Rechtsvorschriften ist der Transitverkehr definiert als "Verkehr durch österreichisches Hoheitsgebiet, bei dem der Ausgangs- und Zielpunkt außerhalb Österreichs liegt". Aufgrund fehlender Informationen über die Ausfahrt der LKW aus Österreich ist es jedoch nicht sicher, dass es sich bei den erfassten Fahrten tatsächlich um Transitfahrten handelt.
Wie sich herausgestellt hat, lag den von Österreich gesammelten statistischen Daten keine Erfassung der tatsächlich von den Verkehrsunternehmen durchgeführten Transitfahrten zugrunde, sondern Transiterklärungen, die im Allgemeinen in elektronischer Form bei der Einfahrt nach Österreich abgegeben wurden und zu denen auch fehlerhafte Erklärungen zählten. Bei der Analyse der Daten ergab sich, dass mehr als 9 % der erklärten Transitfahrten möglicherweise nicht stattgefunden haben könnten.
Dazu gehören zum Beispiel die nach der Einfahrt nach Österreich mit der Bahn weiter beförderten LKW ("Rollende Landstraße") und LKW, die Fahrten im bilateralen Verkehr durchgeführt haben und Österreich über denselben Grenzübergang verlassen haben, über den sie nach Österreich eingefahren sind, sowie Fahrten, für die keine Daten über die Ausfahrt vorliegen.