Der Europäische Konvent hat am 13. Juni 2003 in Brüssel den Entwurf einer Europäischen Verfassung gebilligt. Diese sieht eine umfassende Neugestaltung der EU-Institutionen vor. Um die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union auch nach der Osterweiterung zu erhalten, soll sie erstmals von einem hauptamtlichen Präsidenten geleitet werden. Dieser soll von den Staats- und Regierungschefs für die Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt werden. Damit würde die bisher halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern rotierende EU-Präsidentschaft abgeschafft.
Des weiteren ist ein EU-Außenminister vorgesehen, der zugleich Vorsitzender des Außenministerrates und Vizepräsident der Europäischen Kommission sein soll. Die EU-Kommission soll auf 15 stimmberechtigte Kommissare begrenzt werden. Bezüglich der Entscheidungen im Ministerrat ist geplant, die Bereiche, in denen mit Mehrheit im Rat entschieden werden kann, zu erweitern. Dabei ist aber immer eine Mehrheit von drei Fünftel der EU-Bevölkerung erforderlich.
Den Verfassungsentwurf finden Sie bei Interesse im Internet auf den Seiten des EU-Konvents unter http://european-convention.eu.int/bienvenue.asp?lang=DE.