Die Europäische Kommission hat die formale Annahme der Richtlinie über den grenzüberschreitenden Verkehr von genetisch veränderten Organismen durch die EU-Umweltminister am 13. Juni 2003 begrüßt.
Diese Einigung markiere einen wichtigen Schritt für die volle Umsetzung der Bestimmungen des im August 2002 ratifizierten Biosicherheitsprotokolls von Cartagena in die gemeinschaftliche Gesetzgebung. Dieses Abkommen, das im Rahmen der Vereinten Nationen geschlossen wurde, bezweckt die Schaffung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Verkehr von genetisch veränderten Organismen. Damit soll auf globaler Ebene der Schutz der Artenvielfalt sowie der menschlichen Gesundheit gewährleistet werden. Die neue Richtlinie ergänzt das existierende EU-Regelwerk insbesondere hinsichtlich der Exporte von genetisch veränderten Organismen.
Ein Hauptelement der neuen Richtlinie ist die Bestimmung, dass alle Exporte von genetisch veränderten Organismen gemeldet sowie einer Umwelt- und Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen. Zudem verpflichtet sich die Europäische Union mit der beschlossenen Regelung, die Öffentlichkeit und ihre internationalen Partner über gemeinschaftliche Entscheidungen bezüglich genetisch veränderter Organismen zu informieren. Zudem wurde eine Reihe von Regeln für den Export von genmanipulierten Organismen geschaffen, die als Nahrungsmittel oder Tierfutter dienen. Für den Import von genetisch veränderten Organismen sieht die Regelung keine neuen spezifischen Maßnahmen vor.