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EU-Kommission: Genehmigung für "Österreichische Stromlösung" - Bedingungen und Auflagen

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 11. Juni 2003 dem Zusammenschluss des österreichischen Elektrizitätsunternehmens "Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbund)" mit fünf österreichischen Regionalversorgern ("EnergieAllianz") unter Bedingungen und Auflagen zugestimmt. Der Zusammenschluss, bekannt als "Österreichische Stromlösung" oder "ÖSL", hätte eine beherrschende Marktstellung von Verbund und Energie Allianz auf österreichischen Elektrizitätsmärkten, insbesondere auf dem Markt für die Belieferung von Großkunden, begründet bzw. verstärkt.
Von den Parteien des Zusammenschlusses vorgelegte Verpflichtungszusagen erscheinen jedoch geeignet, diese Wettbewerbsprobleme auszuräumen. Eine dieser Zusagen, die Veräußerung von "APC", der Großkundengesellschaft von Verbund, muss umgesetzt werden, bevor der Zusammenschluss vollzogen werden kann.
Das der Kommission am 20. Dezember 2002 zur wettbewerbsrechtlichen Genehmigung vorgelegte Vorhaben sieht vor, dass EnergieAllianz und Verbund ihre jeweiligen Aktivitäten im Elektrizitätshandel und in der Belieferung von Großkunden mit einem Jahresverbrauch von über vier Gigawattstunden (GWh) zusammen legen. Die beiden Parteien werden dann ihre Energie über zwei neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen, "APT" und "E&S", handeln und vertreiben. Der Zusammenschluss wird zur Entstehung der etwa zehntgrößten Unternehmensgruppe der Europäischen Union im Elektrizitätsbereich führen.
Nach vertiefter Prüfung des Vorhabens gelangte die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss eine beherrschende Stellung von Energie Allianz und Verbund auf den Märkten für die Versorgung von Großkunden, kleinen Weiterverteilern und Kleinkunden in Österreich begründen bzw. verstärken würde.
Zwar erstreckt sich in Österreich die Liberalisierung des Elektrizitätsbereichs bereits auf alle Kundengruppen und die Kuppelkapazität des Elektrizitätsaustausches zwischen Österreich und Deutschland ist ausreichend. Dennoch gehen die genannten Märkte in räumlicher Hinsicht derzeit nicht über den nationalen Rahmen hinaus. Eine diesbezügliche Änderung steht auch in naher Zukunft nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten.
Dies ergibt sich unter anderem daraus, dass ausländische Wettbewerber in Österreich bisher - abgesehen von Beteiligungen bei österreichischen Regionalversorgern - lediglich Marktanteile von weniger als fünf Prozent erreicht haben. Weitere Faktoren der räumlichen Marktabgrenzung sind die in Österreich im Vergleich zu Deutschland niedrigeren reinen Elektrizitätspreise für Endverbraucher (also der Elektrizitätspreise ohne Durchleitungs- und sonstige Gebühren), ausgeprägte Kundenbindungen sowie Marketing- und Kostenvorteile österreichischer Unternehmen aufgrund des Zugangs zu nationaler Erzeugungskapazität, insbesondere aus Wasserkraft. Diese Faktoren stellen gleichzeitig Eintrittsschwellen für ausländische Unternehmen in Österreich dar.
Der gemeinsame Marktanteil der Parteien in den angesprochenen Märkten ist hoch und bewegt sich, je nach Kundengruppe, im Bereich von ungefähr 50 bis 75 Prozent. Zur Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung in diesen Märkten hätten ferner der Wegfall von Verbund als derzeit wichtigstem aktiven und potenziellen Wettbewerber der EnergieAllianz, die führende Stellung der Parteien des Zusammenschlusses bei der Stromerzeugung sowie bestehende Verflechtungen mit Wettbewerbern geführt.
Um die Bedenken der Europäischen Kommission auszuräumen, machten Verbund und EnergieAllianz folgende Verpflichtungszusagen:
Verbund wird seinen 55 Prozent-Anteil an der Großkundengesellschaft "APC", der in Österreich ein Marktanteil im Bereich von 10-15 Prozent zukommt, veräußern. Die Wirksamkeit dieser Hauptzusage wird durch die Ausstattung des Käufers mit einem Strombezugsvertrag über jährlich drei Terawattstunden sicher gestellt, der mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren den Großteil des Strombedarfs von APC abdeckt. Dem Käufer werden zusätzlich kurzfristige Strukturierungsanpassungen seines Bedarfsprofils ermöglicht. Erst nach erfolgter Veräußerung und Zustimmung der Kommission zum Käufer von APC kann der Zusammenschluss vollzogen werden.
Diese Zusage bedeutet, dass es einem der unabhängigen, in Österreich bereits tätigen Wettbewerber der Parteien des Zusammenschlusses als Käufer ermöglicht würde, seine Aktivitäten deutlich auszuweiten und ein wirksames Gegengewicht zur Marktmacht der Parteien zu bilden. Dieser Effekt würde ebenfalls durch den Markteintritt eines aktiven ausländischen Wettbewerbers als Käufer von APC erzielt.
Die Zusage der Veräußerung von APC wird durch folgende begleitende Zusagen unterstützt: Verbund verzichtet bis Ende 2007 auf die Ausübung wesentlicher Einflussrechte beim steirischen Regionalversorger "Steweag-Steg", einem vom Land Steiermark und "EdF" gemeinsam mit Verbund kontrollierten Unternehmen. Das der EnergieAllianz angehörende Unternehmen "Energie AG Oberösterreich" verzichtet bis Ende 2007 auf die Ausübung seiner Stimmrechte beim Salzburger Regionalversorger "SAG", die für diese Zeit einem Treuhänder übertragen werden. Großkunden der Parteien erhalten bei ihrer Übernahme in E&S ein einseitiges Kündigungsrecht.
Im Hinblick auf die Versorgung von Kleinkunden steht die Genehmigung des Zusammenschlusses unter der Bedingung der Versteigerung von nach dem Verbrauchsprofil österreichischer Kleinverbraucher strukturierten Elektrizitätslieferungen im Umfang von insgesamt 450 Gigawattstunden jährlich (davon 50 Prozent aus Wasserkraft), die bis Juli 2008 in regelmäßigen Abständen auktioniert werden. Diese Zusage zielt darauf ab, durch Erhöhung der Liquidität Eintritt und Expansion im österreichischen Kleinkundenmarkt zu fördern sowie die Bezugsmöglichkeiten kleiner Weiterverteiler zu verbessern.
Die Kommission nahm die Zusage von Verbund zur Kenntnis, seine noch bestehenden Anteile an den neuen Anbietern "My Electric" sowie "Unsere Wasserkraft", die hauptsächlich im Bereich der Versorgung von Kleinkunden tätig sind, abzugeben.
Die Kommission hat bei der Würdigung der zeitlich begrenzten Zusagen berücksichtigt, dass auf der Grundlage der in Österreich gegebenen Voraussetzungen hinsichtlich Marktöffnungsgrad und ausreichender Kuppelkapazitäten von und nach Deutschland durch das gesicherte Inkrafttreten der neuen Elektrizitätsmarktbinnenrichtlinie sowie der Verordnung über grenzüberschreitenden Energieaustausch mittelfristig eine Senkung der Markteintrittsschwellen in Österreich zu erwarten ist. Das Wirksamwerden dieses Gesetzgebungspakets wird zwischen 2004 und 2007 erfolgen und unter anderem Fortschritte hinsichtlich der Abschaffung der Gebühr für grenzüberschreitende Elektrizitätslieferungen sowie hinsichtlich des sog. "Unbundling" bringen.
Die Europäische Kommission nahm weiters zur Kenntnis, dass der österreichische BM für Wirtschaft und Arbeit seine Bereitschaft zur unverzüglichen Umsetzung der Bestimmungen der neuen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zum gesetzlichen Unbundling zusagte. Ebenso nahm die EU-Kommission die Zusage der Parteien zur Kenntnis, sofort nach Rechtsgültigkeit der erforderlichen Genehmigungen zur Behebung der vorhandenen Schwachstellen im österreichischen Hochspannungsnetz diese Vorhaben umzusetzen sowie den Netzausbau nach Italien und Slowenien voran zu treiben. Diese Maßnahmen sollen insgesamt eine Verbesserung der Bedingungen für den Markteintritt in Österreich bewirken.

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