Die Europäische Kommission hat am 2. Juni 2003 einen Richtlinienvorschlag zur Regulierung der Abfallentsorgung für Produkte der Rohstoffindustrie vorgelegt. Der Vorschlag sieht die Einführung von EU-weiten Normen vor, um einer insbesondere durch langfristige Abfalllagerung entstehenden Wasser- und Bodenverschmutzung vorzubeugen. Auch die Stabilität dieser Mülllagerungsanlagen soll garantiert werden, um die möglichen Konsequenzen von Unfällen zu minimieren. Mit dem Vorschlag wird die bereits geltende Regelung "Seveso II" ergänzt.
Der Vorschlag deckt alle Sektoren der Rohstoffindustrie ab und koppelt die Autorisierung für die Betriebserlaubnis von Abfallanlagen an mehrere Bedingungen: So soll etwa der Müll vor seiner Deponierung klassifiziert werden, um anschließend gemäß seinen speziellen Charakteristiken gelagert zu werden.
Zudem sollen die Betreiber von Mülldeponien als integralen Bestandteil ihrer Betriebspläne auch Schließungspläne erstellen. Außerdem fordert der Kommissionsvorschlag die Einführung einer angemessenen finanziellen Sicherheit, um im Falle einer Insolvenz die ordnungsgemäße Räumung der Mülldeponien sicher zu stellen. Die meisten Mitgliedstaaten sehen bereits ähnliche Regelungen vor. Vorrangiges Ziel des Kommissionsvorschlages ist es, insbesondere im Hinblick auf die kommende Erweiterung ein einheitliches Regelwerk für alle Mitgliedstaaten zu schaffen.
Den vollständigen Richtlinienvorschlag der Kommission finden sie bei Interesse im Internet unter http://www.europa.eu.int/comm/environment/waste/mining/index.htm.