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EU-Kommission begrüßt Beschluss über neues EDV-System zur Betrugsbekämpfung

20. 05. 2011
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Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2003 die Annahme einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates, welche darauf abzielt, die bei der innergemeinschaftlichen Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl) unter Steueraussetzung erforderliche Begleitdokumentation auf EDV umzustellen, begrüßt. Die Entscheidung auf der Grundlage eines von der EU-Kommission am 19. November 2001 unterbreiteten Vorschlags regelt den Aufbau eines EDV-Systems, welches es den Mitgliedstaaten gestatten soll, laufende Warenbeförderungen in Echtzeit zu verfolgen und die erforderlichen Vorabkontrollen zu veranlassen.
Das derzeitige papiergestützte System reicht demnach nicht aus, um dem zunehmenden Betrug im Bereich der Verbrauchsteuern, insbesondere bei Tabakwaren und Alkohol, Einhalt zu gebieten. Außerdem ist das derzeitige System nach Auffassung der Wirtschaftsbeteiligten zu kompliziert. Sowohl der Europäischen Kommission als auch den Mitgliedstaaten entstehen zwar Entwicklungs- und Betriebskosten in erheblichem Umfang, aber die erforderlichen Haushaltsmittel sollen sich auf nur fünf Prozent jenes Betrags belaufen, der alljährlich hinterzogen wird. Die Einnahmeverluste aufgrund der Steuerhinterziehung bei Tabakwaren und Alkohol allein im Jahre 1996 werden auf EUR 4,8 Mrd. geschätzt.
Im Rahmen des neuen EDV-Systems soll das begleitende Verwaltungsdokument, das derzeit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl) beizugeben ist, welche unter Verbrauchsteueraussetzung von einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert werden, durch eine elektronische Meldung ersetzt werden. Das System soll die Wirtschaftsbeteiligten miteinander verbinden, wobei die Meldungen über die Verwaltungen der jeweils betroffenen Mitgliedstaaten laufen sollen.
Dadurch könnten die Mitgliedstaaten die laufenden Beförderungen in Echtzeit verfolgen und die erforderlichen Vorabkontrollen veranlassen. Zugleich soll dem Versender in kürzester Zeit die Meldung über die Ankunft der Waren am Bestimmungsort übermittelt werden können, so dass die Sicherheitsleistung, die jeder Versender zur Deckung der Verbrauchsteuer stellen muss, rasch freigegeben werden könne.
Die Umstellung des Verfahrens auf EDV betrifft alle Wirtschaftsbeteiligten, die verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen, bearbeiten, versenden, besitzen und empfangen. Dementsprechend werden etwa 80.000 natürliche und juristische Personen über die 15 nationalen Steuerverwaltungen von dem System erfasst werden. Die neuen Mitgliedstaaten sollen vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gemeinschaft an sofort den Anforderungen des Systems genügen müssen.

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