Die Europäische Kommission hat die Annahme der Richtlinie über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Rat begrüßt. Dieser Aufsichtsrahmen soll die Rechte zukünftiger Pensionisten bzw. Rentner unionsweit schützen und den Binnenmarkt auch in diesem Bereich verwirklichen.
Die entsprechenden Pensionsfonds und Pensionskassen verwalten ein Vermögen von EUR 2.500 Milliarden oder 29% des EU-BIP und erfassen 25% der EU-Erwerbsbevölkerung.
Der ursprüngliche Entwurf der Kommission stammt von Oktober 2000, ist am 12. März 2003 in zweiter Lesung vom Parlament angenommen und nunmehr am 13. Mai 2003 vom Rat bestätigt worden. Innerhalb von 24 Monaten nach der Veröffentlichung soll die Richtlinie in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.