Die Europäische Kommission hat die am 15. Mai 2003 erfolgte Annahme einer neuen Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Sportboote begrüßt. Die neue Richtlinie berücksichtigt sowohl Binnenmarkt- als auch Umweltschutzbelange und erweitert den Geltungsbereich der ursprünglichen Sportboote-Richtlinie um so genannte "Wasserskooter".
Gemäß der Einigung von Parlament und Rat sollen die Grenzwerte für Abgas- und Geräuschemissionen von Sportbooten schrittweise vom 1. Jänner 2005 bis 1. Jänner 2007 gesenkt werden. Zusätzlich wurden einige Änderungen zur Beseitigung möglicher technischer Handelshemmnisse vorgenommen, wodurch der freie Warenverkehr mit Sportbooten und ihren Bauteilen im Binnenmarkt gefördert werden soll.
Von der neuen Regelung erhofft man sich eine Reduzierung der jährlichen Emissionen an Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen, Stickoxiden und verschiedener anderer Schadstoffemissionen von Sportbooten in der Europäischen Union um über 50%, wenn die Grenzwerte einmal vollständig in Kraft gesetzt sind.
Von den rund 800.000 jährlich hergestellten Sportbooten sind über 95% Motorboote. Diese Boote können durch ihre Abgase gerade in den Sommermonaten einen starken Anstieg der Luft- und Wasserverschmutzung verursachen. Zudem werden sie häufig gerade in Erholungsgebieten an der Küste oder auf Seen eingesetzt, deren niedriger Geräuschpegel oft eine wichtige und seltene natürliche Ressource darstellt. Um diese Umweltbelastung durch Sportboote zu vermindern, hatte die Kommission bereits im Oktober 2000 eine Änderung der Richtlinie 94/25/EG vorgeschlagen.
Die neue Richtlinie nimmt zusätzlich einige Änderungen an den Grundanforderungen der Richtlinie 94/25/EG vor: Für die Konformitätsbewertung wird eine große Bandbreite an Modulen eingeführt, die den Boot- und Motorenherstellern mehr Wahlfreiheit bei Auslegung und Bau von Sportbooten lässt.
Die Annahme der neuen Richtlinie verpflichtet die EU-Kommission überdies, die Möglichkeiten für weitere Verbesserungen der Umweltverträglichkeit von Sportbooten zu prüfen. Die Kommission soll ihren Bericht darüber bis Ende 2006 vorlegen und gegebenenfalls bis Ende 2007 dem Europäischen Parlament und dem Rat weitere Legislativvorschläge unterbreiten.