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EU-Kommission: Entwurf eines neuen Regelwerks für Chemikalien zur Konsultation vorgelegt

20. 05. 2011
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Der Kommissar für Unternehmenspolitik, Erkki Liikanen, und die für Umweltpolitik zuständige Kommissarin, Margot Wallström, haben am 7. Mai 2003 neue Vorschläge zur Revision und Modernisierung des EU-Regelwerks für Chemikalien vorgestellt. Die Vorschläge sind in den nächsten acht Wochen im Internet zu finden, um eine Konsultation zum Entwurf des Regelwerks zu ermöglichen.
Die vorgeschlagene neue Verordnung, die 40 verschiedene bestehende Rechtstexte ersetzen soll, will einerseits einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor der Belastung durch chemische Stoffe gewährleisten, andererseits soll sie aber auch Erhalt und Förderung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie sicher stellen. Mit der Zusammenschau dieser beiden Ziele soll das Kriterium der Ausgewogenheit im Sinne nachhaltiger Entwicklung erfüllt werden.
Die für Umweltpolitik zuständige Kommissarin Margot Wallström dazu wörtlich: "Am Arbeitsplatz wie zu Hause kommen wir täglich mit chemischen Stoffen in Berührung. Bei vielen von ihnen wissen wir jedoch nicht genug darüber, welche Gefahren von ihnen ausgehen oder wie sie längerfristig wirken. Unser Reformvorschlag sieht daher vor, dass die Industrie die Öffentlichkeit über die von ihr produzierten oder importierten Chemikalien und die mit ihrer Anwendung verbundenen Risiken informiert. Nun wird die Industrie auch ein Interesse daran haben, in die Entwicklung neuer sicherer Chemikalien zu investieren, denn der bisherige Trend, chemische Altstoffe einzusetzen und so das derzeit geltende aufwändige Bewertungsverfahren zu vermeiden, hat Investitionen in sicherere chemische Stoffe verhindert."
Das Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungssystem für chemische Produkte (REACH) soll so gestaltet werden, dass es Wettbewerbsfähigkeit und Produktinnovation fördert - dies wiederum soll langfristig Herstellern und Importeuren chemischer Stoffe, Anwendern, Verbrauchern sowie der Umwelt zugute kommen. Die Konsultation via Internet soll allen Interessensgruppen die Möglichkeit geben, sich zu Einzelheiten der geplanten Rechtsanforderungen zu äußern, bevor der Entwurf von der Europäischen Kommission verabschiedet werden wird.
Bei Interesse finden Sie weitere Informationen im Web unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/646|0|RAPID&lg=DE

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