Angesichts der verschärften Situation in der Luftfahrt aufgrund der Krankheit SARS sowie dem Irak-Konflikt will nun auch die Europäische Union den europäischen Fluglinien unter die Arme greifen. Wie die Kommission am 25. April 2003 mitgeteilt hat sollen die gemeinschaftlichen Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf EU-Flughäfen im Sommerflugplan 2003 (30. März bis 25. Oktober) geändert werden.
Bis dato sah das Gemeinschaftsrecht die Regelung "Zeitnischen nutzen oder abgeben" vor, wonach mindestens 80 Prozent der Zeitnischen genutzt werden müssen, um diese nicht zu verlieren. Mit der Aussetzung sollen die Luftfahrtunternehmen Gelegenheit erhalten, ihre Kapazitäten anzupassen, um dem Nachfragerückgang aufgrund des Irak-Krieges sowie des Ausbruchs der atypischen Lungenentzündung (SARS) in Südostasien Rechnung tragen zu können.
Eine ähnliche Maßnahme war nach den tragischen Ereignissen des 11. September 2001 verabschiedet worden, als ein drastischer Nachfrageeinbruch die Luftfahrtunternehmen gezwungen hatte, die Zahl ihrer Flüge stark zu reduzieren. Ohne diese Maßnahme müssten die Luftfahrtunternehmen unwirtschaftliche Verkehrsdienste aufrechterhalten, um ihre derzeit genutzten Zeitnischen auf ausgelasteten EU-Flughäfen behalten zu können.
In künftigen Flugplanperioden müssen die Zeitnischen allerdings wieder normal genutzt werden, um die erworbenen Rechte zu wahren. Dieselbe Flexibilität wurde auch Luftfahrtunternehmen in anderen Regionen der Welt zugestanden, so etwa in den USA, Japan, Australien, Kanada und Singapur.