Die Europäische Kommission hat am 29. April 2003 die Regulierung der Flottenkapazität in der Binnenschifffahrt beendet. Nunmehr gibt es für Binnenschifffahrtsunternehmen keine Auflagen mehr für die Inbetriebnahme neuer Schiffe. Mit der de facto-Abschaffung der "Alt-für-neu"-Regelung wird die Verpflichtung aufgehoben, als Voraussetzung für die Inbetriebnahme neuen Schiffsraums entweder eine bestimmte Schiffsraumtonnage abzuwracken oder stattdessen einen Sonderbeitrag zu entrichten.
In Zukunft sind Kapazitätsregulierungsmaßnahmen nur noch bei schweren Marktstörungen möglich. Künftig unterliegt die Indienststellung eines neuen Schiffs nicht mehr der "Alt-für-neu"-Regelung, welche in der Vergangenheit für notwendig erachtet worden war, um die Kapazität der gemeinschaftlichen Binnenflotte zu beschränken.
Aufgrund dieser Regelung sowie einer groß angelegten Abwrackaktion in den 90er-Jahren konnten tatsächlich 15 Prozent der alten Schiffsraumtonnage abgewrackt werden. Heute präsentiert sich die Binnenschifffahrt laut Aussagen der Kommission als ein umstrukturierter sanierter Sektor, der sich zu einem hochmodernen, kaum umweltbelastenden Verkehrsträger entwickelt hat.
Im Übrigen sind die von den Binnenschifffahrtsunternehmen als Sonderbeiträge abgeführten Mittel einem gemeinschaftlichen Fonds zugeflossen, der mittlerweile auf EUR 39 Mio. angewachsen ist und der Binnenschifffahrt der Gemeinschaft zur Verfügung steht.