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EU-Kommission: Vorbereitung der Durchführung der Verordnung über tierische Nebenprodukte zwecks Verbesserung des Schutzes vor BSE

20. 05. 2011
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Im Kampf gegen BSE und andere Krisen, die durch Futtermittel verursacht werden, hat der so genannte "Ständige Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit" Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der Verordnung über tierische Nebenprodukte angenommen. Tierische Nebenprodukte sind diejenigen Teile des Schlachtkörpers, die nicht vom Menschen verzehrt werden.
Nach strengen Sicherheitsbewertungen wurden spezifische Ausnahmen von den allgemeinen Standards gewährt. Die Verordnung umfasst recht klare Regeln, was mit tierischem Material, das aus der Lebensmittelherstellungskette ausgeschlossen ist, zu geschehen hat.
Hauptziel der Verordnung ist die Verbesserung der veterinärrechtlichen Vorschriften hinsichtlich tierischer Nebenprodukte. Die Regelungen sollen damit ihrer grundlegenden Aufgabe gerecht werden, europaweit ein hohes Gesundheitsschutzniveau für Mensch und Tier sicher zu stellen.
Vorgesehen sind auch neue Entsorgungsmöglichkeiten wie etwa die Umwandlung in Biogas. Nur Material von Tieren, welche nach einer tierärztlichen Untersuchung für genusstauglich befunden wurden, darf zur Herstellung von Futtermitteln verwendet werden. Die Speiseabfallverfütterung an Nutztiere - ausgenommen Pelztiere - ist unzulässig. Die Verordnung verbietet ferner den sog. "Kannibalismus" innerhalb von Tierarten.
Weitere Informationen zu den einzelnen Regelungen finden sie bei Interesse im Internet unter http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/553|0|RAPID&lg=DE&display=

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