Gemäß einem Bericht der Europäischen Kommission werden zwölf Mitgliedstaaten der EU die am 30. Juni 2003 endende Frist für die Umsetzung des neuen EDV-gestützten Versandsystems innerhalb der Europäischen Union einhalten. Das neue System "NCTS" ist ein Zollinstrument für die Beschleunigung und Gewährleistung einer angemessenen Überwachung des Versandsystems, um dem Betrug durch die Nutzung von Computer- und Datenverarbeitungssysteme vorzubeugen. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten haben dieses Vorhaben im Februar 1999 verabschiedet - ab dem 30. Juni 2003 müssen die Mitgliedstaaten die Anwendung gewährleisten.
Österreich, Griechenland und Luxemburg haben allerdings noch einige Umsetzungsmaßnahmen abzuschließen. Von den Ländern, welche Vertragsparteien des Übereinkommens mit der EG über ein gemeinsames Versandverfahren sind (Island, Norwegen, Schweiz, Tschechische Republik, Ungarn, Polen und Slowakische Republik), haben Norwegen, die Schweiz und die Tschechische Republik das System bereits implementiert oder sind gerade dabei, dies zu tun. In Polen könnten Schwierigkeiten bei der Umsetzung von NCTS auftreten.
Die übrigen Kandidaten für den Beitritt zur EU, die das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren nicht unterzeichnet haben, das System jedoch ab ihrem Beitritt zur Anwendung bringen müssen, haben Pläne für die Umsetzung vorgelegt. Die Kommission wird die Zollbehörden, bei denen das System noch nicht uneingeschränkt arbeitet, zur Einführung von Maßnahmen auffordern, die sicher stellen, dass die Versandvorgänge auch dann nicht verzögert werden, wenn sie bei einer Zollstelle enden, die nicht an NCTS angeschlossen ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Interesse im Internet unter http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/500|0|RAPID&lg=DE&display=