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EU-Kommission: Neue strengere Bedingungen bei Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder

20. 05. 2011
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Gemäß einer neuen Verordnung der Europäischen Kommission vom 9. April 2003, welche an die Stelle der derzeitigen Vorschriften tritt, werden Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder künftig strengeren Tierschutzanforderungen unterworfen werden. Diese Verordnung wird für jene Ausfuhrerklärungen gelten, die ab dem 1. Oktober 2003 angenommen werden.
Bei der Ausfuhr aus der EU sowie am Entladeort im Drittland werden die Kontrollen verstärkt und die bestehenden Strafen strenger angewandt. Weiters können in Hinkunft Strafen in Höhe der gesamten Ausfuhrerstattung für alle in der Ausfuhrerklärung aufgeführten Tiere verhängt werden, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Tiere während des Transports verendet, kalbt, verkalbt oder in anderer Weise den Kontrollanforderungen nicht entspricht.
Diese neue Verordnung ist Teil der Bemühungen der Kommission um eine Verschärfung der Bedingungen und Kontrollen, unter denen Ausfuhrbeihilfen für lebende Tiere gewährt werden können. Dies wurde bereits im Juli in den Vorschlägen zur GAP-Reform angekündigt. Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder werden bereits derzeit nur bei Einhaltung der Tierschutzvorschriften der Gemeinschaft gezahlt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die bestehenden Anforderungen noch zusätzlich verschärft werden müssen.
Bei Interesse finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema im Internet unter http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/522|0|RAPID&lg=DE&display=

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